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OLQN_PM - Erlaubte Wechsel der Meldungsart festlegen

OLQN_PM - Erlaubte Wechsel der Meldungsart festlegen

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In dieser Customizing-Aktivität legen Sie fest, welche Wechsel der Meldungsart erlaubt sind.

Sie haben über das Berechtigungsobjekt B_NOTIF_EX für bestimmte Nutzergruppen festgelegt, ob ein erweiterter Meldungsartenwechsel für die aktuelle Meldungsart zulässig ist.

Im Auslieferungsumfang sind einige Meldungsartenwechsel enthalten, die von SAP als unkritisch erachtet werden.

Einfacher Wechsel der Meldungsart für allgemeine Meldungen (Transaktionen IQS21, IQS22)

Wenn Sie in dieser Customizing-Aktivität den Wechsel von einer Meldungsart in eine andere Meldungsart zulassen, können Sie beim Anlegen und Ändern von Meldungen mit Status offen die Meldungsart entsprechend ändern. Wenn Sie die Meldungsart beim Ändern einer Meldung wechseln, muss die ursprüngliche Meldungsart dem Meldungstyp Allgemeine Meldung (G0) zugeordnet sein.
Hinweis:
Prüfen Sie für alle Meldungsarten, ob bei einem Wechsel der Meldungsart Inkonsistenzen entstehen können, bevor Sie den Wechsel in dieser Customizing-Aktivität zulassen.

Erweiterter Wechsel der Meldungsart für Instandhaltungs- und Servicemeldungen

In der Tabellenspalte Erweitert können Sie festlegen, ob Sie den Wechsel der Meldungsart auch für solche Meldungen erlauben wollen, die nicht den Meldungstyp Allgemeine Meldung haben. Wenn Sie das entsprechende Ankreuzfeld markieren, ist ein Wechsel der Meldungsart auch beim Anlegen und Ändern von Instandhaltungs- und Servicemeldungen möglich (Transaktionen IW21, IW22, IW51, IW52).
Ein Wechsel der Meldungsart ist nur möglich, wenn die Ursprungsmeldungsart und die Zielmeldungsart denselben Meldungstyp haben. In der SAP Standardkonfiguration können Sie den Wechsel zwischen folgenden Meldungsarten zulassen:

  • IH-Anforderungen (M1), Störmeldungen (M2) und Tätigkeitsmeldungen (M3)
    alle drei Meldungsarten haben den Meldungstyp IH-Meldung
  • Kundenmeldung (S1), Tätigkeitsmeldung (S2) und Serviceanforderung (S3)
    alle drei Meldungsarten haben den Meldungstyp Servicemeldung

Ein Wechsel der Meldungsart ist nur möglich, wenn die Meldung noch nicht abgeschlossen wurde. Sie können einen nachträglichen Wechsel der Meldungsart auch dann nicht vornehmen, wenn Sie die Meldung nach dem Abschluss wieder in Arbeit nehmen. Darüber hinaus darf die Meldung nicht den Status Fehlerfassung haben.

Wenn Sie für einzelne Meldungsarten eine Genehmigungspflicht hinterlegt haben und der Anwender von einer genehmigungsfreien in eine genehmigungspflichtige Meldungsart wechselt, stößt das System den Genehmigungsprozess nachträglich nur für Meldungen an, die noch nicht in Bearbeitung sind.

Hinweis:
Wenn Sie zusätzlich den Schalter QM_SFWS_UI_QQM_CHANGE_TYPE aktiviert haben, können Sie den Wechsel der Meldungsart darüber hinaus auch für Qualitätsmeldungen zulassen.

Nachdem Sie festgestellt haben, welche Wechsel von Meldungsarten in Ihrem Unternehmen notwendig sind, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Tragen Sie die betreffenden Kombinationen von Meldungsarten in die Tabelle ein.
  2. Markieren Sie für die Meldungsarten, für die sie einen erweiterten Wechsel erlauben möchten, das Ankreuzfeld Erweitert.

Zusatzinformationen
Bei einem Wechsel der Meldungsart vergibt das System keine neue Meldungsnummer. So behält beispielsweise eine IH-Anforderung (M1) auch nach der Änderung in eine Tätigkeitsmeldung (M3) ihre ursprüngliche Nummer aus dem M1-Nummernkreis.
Ebenso bleiben bei einem Wechsel der Meldungsart standardmäßig alle Daten der Ursprungsmeldungsart (z.B. Bezugsobjekte) erhalten. Dies gilt auch dann, wenn bestimmte Daten für die Zielmeldungsart irrelevant sind. Um dieses Verhalten zu übersteuern, implementieren Sie das Business Add-In (BAdI) BADI_IQS0_NOTIF_TYPE_CHANGE.






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Length: 4946 Date: 20240520 Time: 173854     sap01-206 ( 91 ms )