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PAO_GROUP_ASSIGN_CE - Gruppierung von Beschäftigungsverträgen

PAO_GROUP_ASSIGN_CE - Gruppierung von Beschäftigungsverträgen

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In diesem Kapitel des Einführungsleitfadens (IMG) überprüfen Sie die Customizing-Einstellungen für Beschäftigungsvertragsgruppierungen und ändern diese bei Bedarf. Diese Customizing-Einstellungen legen fest, ob das System abhängig von der Art der Verarbeitung die Beschäftigungsverträge eines Mehrfachbeschäftigten gemeinsam oder getrennt verarbeitet.

Die Gruppierung von Beschäftigungsverträgen beruht auf den folgenden Grundlagen:

Der Gruppierungsgrund legt den betriebswirtschaftlichen Aspekt fest, für den das System eine bestimmte Gruppierung durchführt.
Mit einer Gruppierungsregel ordnet das System jedem Beschäftigungsvertrag eines Mehrfachbeschäftigten einen Gruppierungswert zu.
Anhand des Gruppierungswerts entscheidet das System, ob es Beschäftigungsverträge gemeinsam oder getrennt verarbeiten muss. Beschäftigungsverträge, denen derselbe Gruppierungswert zugeordnet ist, werden gemeinsam verarbeitet.

Gruppierungsregeln sind Gruppierungsgründen zugeordnet. Dabei kann dieselbe Gruppierungsregel für mehrere Gruppierungsgründe verwendet werden.

Einem Gruppierungsgrund können auch mehrere Gruppierungsregeln zugeordnet sein, wobei zu einem gegebenen Zeitpunkt nur eine dieser Gruppierungsregeln gültig ist. Daher prüft das System die vorhandenen Zuordnungen in einer festgelegten Reihenfolge und verwendet jeweils diejenige mit der höchsten Priorität. Weitere Informationen finden Sie unter Konfigurationstyp der Zuordnungen zu einem Gruppierungsgrund.

Dem Gruppierungsgrund XXB1 (Arbeitgeberleistung Zulässigkeit) ist die Gruppierungsregel XXB0 (Gruppierung nach Arbeitgeberleistungsbereich) zugeordnet. Mit dieser Gruppierungsregel prüft das System die Beschäftigungsverträge eines Mehrfachbeschäftigten daraufhin, zu welchem Arbeitgeberleistungsbereich sie gehören, und ordnet ihnen dann einen entsprechenden Gruppierungswert zu.

Wenn das System also für einen Mehrfachbeschäftigten die Zulässigkeit von Arbeitgeberleistungen prüft, verarbeitet es alle Beschäftigungsverträge gemeinsam, die zum selben Arbeitgeberleistungsbereich gehören.






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Length: 3290 Date: 20240520 Time: 144956     sap01-206 ( 61 ms )