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PAY_DE_B2A_FIN_560 - Anmeldungszeitraum auf Kalenderjahr,- vierteljahr bzw. nie ändern

PAY_DE_B2A_FIN_560 - Anmeldungszeitraum auf Kalenderjahr,- vierteljahr bzw. nie ändern

Vendor Master (General Section)   TXBHW - Original Tax Base Amount in Local Currency  
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In dieser IMG-Aktivität können Sie den Anmeldungszeitraum der Lohnsteueranmeldung bestimmen.

Wenn als Anmeldungszeitraum nicht der Kalendermonateingestellt ist, werden die jeweiligen Personalteilbereiche zwar für den monatlichen Lauf des Reports RPCTAVD0 (Lohnsteueranmeldung Elster) erfasst, aber nicht durch den Report RPCTASD0 (Lohnsteueranmeldung zusammenfassen) weiterverarbeitet.

Wenn Sie den Anmeldungszeitraum auf niestellen, wird grundsätzlich keine Lohnsteueranmeldung erstellt.

Führen Sie diese IMG-Aktivität nur dann aus, wenn die in §41a Abs. 2 EStG angegebenen Voraussetzungen für Ihr Unternehmen zutreffen. Nach §41a Abs. 2 EStG hängt der Anmeldungszeitraum der Lohnsteueranmeldung (Kalendervierteljahroder Kalenderjahr) von der Höhe der abzuführenden Lohnsteuer für das vorangegangene Kalenderjahr ab. Der Anmeldungszeitraum ist nie, wenn der betreffende Personalbereich/-teilbereich Personalnummern mit Pauschalversteuerung enthält und damit die abzuführende Lohnsteuer Null beträgt.

Standardmäßig ist als Anmeldungszeitraum der Kalendermonat eingestellt. Wenn dies nach den Vorgaben von §41a Abs. 2 EStG der richtige Anmeldungzeitraum ist, müssen Sie diese IMG-Aktivität nicht ausführen.

  1. Wählen Sie im Gruppenrahmen Anmeldungszeitraum Lohnsteueranmeldung die Art des Anmeldungszeitraums aus.
  • Kalendervierteljahr

  • Kalenderjahr

  • Kalendermonat (Standardeinstellung)

  • nie

  1. Wählen Sie Sichern.






BAL_S_LOG - Application Log: Log header data   PERFORM Short Reference  
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Length: 2389 Date: 20240520 Time: 204049     sap01-206 ( 38 ms )