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PAY_DE_BW_190 - Besonderheiten

PAY_DE_BW_190 - Besonderheiten

General Data in Customer Master   rdisp/max_wprun_time - Maximum work process run time  
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SAP E-Book

Besonderheiten des Bescheinigungswesens

  1. Zulässige Tabellen
  2. Bescheinigungslohnarten
  3. Sonstige Bezüge: steuerfrei und -pflichtig
  4. Fiktive Nettoberechnung
  5. Manuelle Felder
  6. Regressberechnung
  7. Erstattungsantrag - Altersteilzeit

Zulässige Tabellen

Der Datenandruck erfolgt über Einzelfelder, Feldleisten und Tabellen.

Die zulässigen Felder sind:

  • ENTRY - Eintrittsdatum
  • FIRST_ENTRY - Ersteintritt
  • LEAVE - Austrittsdatum
  • BETRAGxx (xx= 1,..., 30) - Betragsfeld für manuelle Einträge
  • DATUMxx (xx= 1,..., 30) - Datumsfeld für manuelle Einträge
  • TEXTxx (xx= 1,..., 80) - Textfeld für manuelle Einträge

Die zulässigen Feldleisten sind:

  • ADDRESS - Adressdaten des Mitarbeiters
  • BWSEL - Bescheinigungsdaten
  • OADDRESS - Adressdaten der Firma
  • SELAB - Daten der selektierten Abwesenheit

Die zulässigen Tabellen sind:

  • ACRT Summe der Beträge des aktuellen Jahres
  • BAB Abwesenheiten
  • BADRS Adresse der Agentur für Arbeit
  • BCRT Summe der Beträge des Bescheinigungszeitraums
  • BCRT4 kumulierte Bescheinigungs-Ergebnistabelle für Ausbildungszeiträume
  • BCRTR kumulierte Bescheinigungs-Ergebnistabelle für Regresse
  • BEDUC Ausbildungsdaten
  • BP0001 Arbeitsplatzdaten
  • BP2001 Abwesenheiten aus den Stammdaten
  • BRT Bescheinigungs-Ergebnistabelle (monatlich)
  • BRT2 Bescheinigungs-Ergebnistabelle (monatlich) für AB § 312 SGB III
  • BRT3 Bescheinigungs-Ergebnistabelle (monatlich) Mutterschaftsgeld
  • BRT4 Bescheinigungs-Ergebnistabelle für Ausbildungszeiträume
  • BRTR Bescheinigungs-Ergebnistabelle (monatlich) Regresse
  • BWPBP Arbeitsplatzdaten
  • IT_DATES Fehldaten für Entgeltbesch Erkrankungkind
  • KADRS Adresse der Krankenkasse
  • LCRT Summe der Beträge des vorherigen Jahres
  • LRT Bescheinigungs-Ergebnistabelle letzter Monat
  • NLF nicht lfd Leistungen (Ausbildungsbescheinigung)
  • NVZ regelmäßige nicht verstetigte Zulagen
  • NVZM regelmäßige nicht verstetigte Zulagen (Durschschnitt)
  • OADDRESS Unternehmensadresse - Kurzform
  • OADRS Adresse des Unternehmens
  • OADRS1 Unternehmensdaten
  • P0000 Maßnahmen
  • P0001 Organisatorische Zuordnung
  • P0002 Daten zur Person
  • P0006 Anschriften
  • P0007 Sollarbeitszeit
  • P0008 Basisbezüge
  • P0010 Vermögensbildung
  • P0012 Steuerdaten
  • P0013 Sozialversicherung
  • P0020 DEÜV
  • P0029 Berufsgenossenschaft
  • P0041 Datumsangaben
  • P0049 Kurzarbeit/Winterausfall
  • P0051 PSG: VBL/ZVE-Daten
  • P0079 SV-Zusatzversicherung
  • P0111 Pf.D Pfändung/Abtret
  • P0232 Kindergeld
  • P0521 Altersteilzeit D
  • P0650 Bescheinigungen an die BA
  • P0651 Bescheinigungen an SV-Träger
  • P0652 Ausbildungsbescheinigungen
  • P0653 Bescheinigungen an Kommunen usw.
  • PADRS Adresse des Mitarbeiters
  • REG_DATES Tabelle mit Beginn- und Endedatum des Regresszeitraumes
  • SACH Sachbearbeiter
  • SOL Sonstige Bezüge - steuerpflichtig
  • SOLC Sonstige Bezüge - steuerpflichtig - lohnartenweise kumuliert
  • ST Steuerdaten
  • STA Steuerfreie Bezüge - anrechenbar
  • STF Sonstige Bezüge - steuerfrei
  • STFC Sonstige Bezüge - steuerfrei - lohnartenweise kumuliert
  • SV Sozialversicherungsdaten
  • UBAB Unbezahlte Abwesenheiten
  • USZ berücksichtigungsfähige unständige Zulagen
  • USZM berücksichtigungsfähige unständige Zulagen (Durschschnitt)
  • VAC1 Urlaub
  • VERK Vorerkrankungen

Bescheinigungslohnarten

Für die zahlreichen unterschiedlichen Standardformulare gibt es eine Vielzahl von Bescheinigungslohnarten.

Es gibt Bescheinigungslohnarten, die einen fest vergebenen Lohnartennamen haben, auf die im Report zugegriffen wird, und andere, deren Name frei gewählt ist. Die Lohnarten mit fest vergebenem Namen werden nachfolgend aufgeführt und erklärt. Die Bedeutung der Bescheinigungslohnarten mit frei gewähltem Namen können Sie dem Lohnartentext entnehmen.

  • AAVL Arbeitgeberanteil AV laufend
  • AAVE Arbeitgeberanteil AV Einmalzahlungen
  • ABVL Arbeitgeberanteil BAV laufend
  • ABVE Arbeitgeberanteil BAV einmalig
  • AKVL Arbeitgeberanteil KV laufend
  • AKVE Arbeitgeberanteil KV Einmalzahlungen
  • APVL Arbeitgeberanteil PV laufend
  • APVE Arbeitgeberanteil PV Einmalzahlungen
  • ARVL Arbeitgeberanteil RV laufend
  • ARVE Arbeitgeberanteil RV Einmalzahlungen
  • AT00 Laufende 100%-Leistungen (aufgestockt)
  • AT01 Laufende 100%-Leistungen (nicht in Aufstockung)
  • ATNZ Regelmäßige nicht verstetigte Zulagen
    Die Tabelle NVZ wird lohnartengenau gemäß der Schlüsselung dieser Bescheinigungslohnart gefüllt. Daraus wird als Durchschnitt über alle Einträge der Tabelle NVZ die Tabelle NVZM abgeleitet.
  • ATUZ Berücksichtigungsfähige unständige Zulagen
    Die Tabelle USZ wird lohnartengenau gemäß der Schlüsselung dieser Bescheinigungslohnart gefüllt. Daraus wird als Durchschnitt über alle Einträge der Tabelle USZ die Tabelle USZM abgeleitet.
  • ATVZ Regelmäßige verstetigte Zulagen
  • AVBR Ausbildungsvergütung
  • AVMG Beitragsfrei gewandeltes laufendes Arbeitsentgelt
    In dieser Summenlohnart sind die, zB im Rahmen der privaten Altervorsorge, SV-beitragsfrei gewandelten Arbeitsentgelte geschlüsselt.
  • BAK1 Arbeitskammerbrutto aus Stammdaten (s. Fiktive Nettober.)
  • BAK2 Arbeitskammerbrutto aus Abrechnung (s. Fiktive Nettober.)
  • BLEA Urlaubsabgeltung
    In dieser Summenlohnart wird standardmäßig die Musterlohnart M164 (Urlaubsabgeltung/Austritt) ausgeliefert. Wichtig ist, dass bei Lohnarten, die in BLEA geschlüsselt werden, im Anzahl-Feld die Anzahl der noch offenen Urlaubstage steht. Abhängig vom Kündigungsdatum (und der Bescheinigungsfunktion AFAU) wird dann aus diesen noch offenen Urlaubstagen (zB in der Arbeitsbescheinigung §312 SGB III) ein fiktives Austrittsdatum errechnet.
  • BREG Regelmäßige Bezüge für fikt. Netto (s. Fiktive Nettober.)
  • BRUA Bruttoentgelt aus den Stammdaten.
    Diese Summenlohnart wird in der Ausbildungsbescheinigung und in deren Folgebescheinigung benötigt, um das vereinbarte Bruttoentgelt aus den Stammdaten zu schlüsseln. Lohnarten, die mit BRUA geschlüsselt werden, werden aus Infotyp 8 oder 14 ermittelt, falls sie in letzterem Fall monatlich ausbezahlt werden. Die Bezüge werden in die interne Tabelle BRT gestellt, jedoch nicht monatlich, sondern nur für jene Zeiten, wenn sich der Bezug auch tatsächlich geändert hat.
  • BRUG Gesamtbrutto (s. Fiktive Nettoberechnung)
  • BRU1 Vereinbartes Bruttoentgelt (s. Fiktive Nettoberechnung)
  • BRU2 SV-Brutto (s. Fiktive Nettoberechnung)
  • BRU6 Steuerbrutto (s. Fiktive Nettoberechnung)
  • BZVK ZVK-Brutto (s. Fiktive Nettoberechnung)
  • BANH laufende/einmalig gezahlte Entgelte im Anhang.
    Hier sollen für die Arbeitsbescheinigung §312 SGB III die Lohnarten für die tatsächlich gezahlten laufenden und einmaligen Entgelte einfließen. Falls eine Abfindung oder ähnliche Leistung gezahlt wurde und gleichzeitig die laufenden und einmaligen Entgelte über der AV-Jahresbeitragsbemessungsgrenze liegen, werden die Beträge der in dieser Bescheinigungslohnart geschlüsselten Lohnarten monatsgenau in einem Anhang ausgegeben.
  • EATZ Fiktives Altersteilzeitbrutto, Einmalzahlungen
    Diese Bescheinigungslohnart spielt die Rolle der Bescheinigungslohnart FATZ (s.u.) für Einmalzahlungen, die in der Arbeitsbescheinigung §312 unter Ziffer 6a) angedruckt werden. Ist der Betrag der Bescheinigungslohnart FATZ größer 0, so wird EATZ anstelle der normalen Einmalzahlungen (EINZ) angedruckt.
  • EINZ AV-beitragspflichtige Einmalzahlungen
    In dieser Bescheinigungslohnart sollen die bei der AV-BBG gekappten Einmalzahlungen geschlüsselt werden. Sie wird in der Arbeitsbescheinigung § 312 SGB III verwendet, da dort die bei der AV-BBG gekappten Einmalzahlungen monatsgenau nochmals angeführt werden.
  • EUSV Einmalzahlungen SV (Arbeitsunfall)
    In den Entgeltbescheinigungen zur Berechnung von Krankengeld, etc. und zur Berechnung von Krankengeld bei Erkrankung des Kindes müssen bei Arbeitsunfällen nicht nur die beitragspflichtigen Teile der Einmalzahlungen bescheinigt werden, sondern die vollen Einmalzahlungen. Die entsprechenden Lohnarten sind in der Summenlohnart EUSV zu schlüsseln.
    Weiters wird diese Bescheinigungslohnart auch für die o.a. Entgeltbescheinigungen für Personen im Übergangsbereich benötigt: Auch für diesen Personenkreis sind nicht nur die beitragspflichtigen Einmalzahlungen, sondern deren volle Höhe anzugeben.
  • EZAV AV-beitragspflichtige Einmalzahlungen
    In dieser Bescheinigungslohnart werden die entsprechenden Lohnarten der AV-beitragspflichtigen Einmalzahlungen geschlüsselt. Für Bescheinigungen in Papierform hat diese Bescheinigungslohnart keine Bedeutung. Nach Freigabe des Email-Verfahrens wird sie für Datenlieferungen an die Bundesknappschaft verwendet werden.
  • EZKV KV-beitragspflichtige Einmalzahlungen
    In der Entgeltbescheinigung zur Berechnung von Krankengeld müssen die KV-beitragspflichtigen Einmalzahlungen angeführt werden. Die entprechenden Lohnarten sollen in diese Bescheinigungslohnart einfließen.
  • EZRV RV-beitragspflichtige Einmalzahlungen
    In der Entgeltbescheinigung zur Berechnung von Krankengeld müssen die RV-beitragspflichtigen Einmalzahlungen angeführt werden. Die entprechenden Lohnarten sollen in diese Bescheinigungslohnart einfließen.
  • FATZ Fiktives Altersteilzeitbrutto
    Diese Lohnart wird nur in der Arbeitsbescheinigung § 312 SGB III verwendet. Unter Punkt 5 ist das laufende SV-pflichtige Arbeitsentgelt auszuweisen. Für Mitarbeiter in Altersteilzeit ist jedoch anzugeben, was sie ohne ATZ verdient hätten - also das Fiktive Altersteilzeitbrutto. Ist der Betrag der B-Lohnart FATZ größer 0, so wird dieser anstelle des normalen SV-Bruttos (BRU2) angedruckt.
  • NLFE nicht laufend gezahlte Leistungen aus den Stammdaten.
    Die Verwendung dieser Lohnart bewirkt, dass nicht laufende Bezüge aus den Infotypen 14 und 15 in eine interne Tabelle NLF gestellt werden.
  • PATE Pauschale Tariferhöhungen
    Sollen Lohnarten, die speziell anlässlich von rückwirkenden Tariferhöhungen eingerichtet wurden, mit in das Bescheinigungsbrutto übernommen werden, so sind diese mit 'PATE' zu schlüsseln. Wann dies zu geschehen hat, ist von Bescheinigung zu Bescheinigung unterschiedlich. Meist hängt dies vom Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs des Mitarbeiters, z.B. vom Inkrafttreten eines Tarifvertrages, ab. Dieser Zeitpunkt ist dem System nicht bekannt, so dass der Sachbearbeiter die Entscheidung treffen muss. Dies geschieht durch Ankreuzen des Feldes "Entgelterhöhung" im Auswahldynpro.
  • PAUS Pauschalsteuerbrutto AN (s. Fiktive Nettoberechnung)
  • PAU1 Pauschal versteuertes Einkommen aus geringfügiger Beschäftigung
    Diese Bescheinigungslohnart wird in der Verdienstbescheinigung zum Antrag auf Wohngeld verwendet.
  • PAU2 Sonstiges pauschal versteuertes Einkommen
    Diese Bescheinigungslohnart wird in der Verdienstbescheinigung zum Antrag auf Wohngeld verwendet.
  • RVOR RV Vorjahresbezug: Bezüge, bei deren RV-Verbeitragung die Märzklausel angewandt wurde.
  • SBSA Steuerfreie Bezüge - anrechenbar
    Die einfließenden Lohnarten werden in der internen Tabelle STA gesammelt. Lesen Sie hierzu auch Besonderheiten des Bescheinigungswesens - Sonstige Bezüge: steuerfrei und -pflichtig
  • SBSF Sonstige Bezüge (steuerfrei und -pflichtig)
    Die einfließenden Lohnarten werden in steuerfreie und - pflichtige Anteile aufgeteilt. Der steuerfreie Anteil wird in die interne Tabelle STF abgestellt, der steuerpflichtige Anteil in die interne Tabelle SOL.
    Lesen Sie hierzu auch Besonderheiten des Bescheinigungswesens - Sonstige Bezüge: steuerfrei und -pflichtig
  • SOLE Sonstige Bezüge (steuerpflichtig)
    Lohnarten, die unter der Summationslohnart 'SOLE' zusammengefasst sind, werden in der internen Tabelle SOL gesammelt.
    Lesen Sie hierzu auch Besonderheiten des Bescheinigungswesens - Sonstige Bezüge: steuerfrei und -pflichtig
  • SOZU Sonstige Zuwendungen
    Diese Bescheinigungslohnart wird in der Arbeitgeberbescheinigung zum Erziehungsgeldantrag verwendet.
  • URLB Urlaubsgeld
    Diese Bescheinigungslohnart wird in der Arbeitgeberbescheinigung zum Erziehungsgeldantrag verwendet.
  • WEIH Weihnachtsgeld
    Diese Bescheinigungslohnart wird in der Arbeitgeberbescheinigung zum Erziehungsgeldantrag verwendet.

Die nachfolgenden Lohnarten werden während der Datenselektion berechnet

  • ABZx Fiktive Abzüge zu Brutto BRUx (x=1,2,3): ABZx ist die Summe von FSVx, FLSx, FKSx und FSZx (siehe da).
  • ANBV Arbeitgeberanteil BAV (Regressberechnung)
    In diese Summenlohnart wird die Summe von ABVL (Arbeitgeberanteil BAV laufend) und ABVE (Arbeitgeberanteil BAV Einmalzahlungen) gestellt.
  • AGAV Arbeitgeberanteil AV (Regressberechnung)
    In diese Summenlohnart wird die Summe von AAVL (Arbeitgeberanteil AV laufend) und AAVE (Arbeitgeberanteil AV Einmalzahlungen) gestellt.
  • AGKV Arbeitgeberanteil KV (Regressberechnung)
    In diese Summenlohnart wird die Summe von AKVL (Arbeitgeberanteil KV laufend) und AKVE (Arbeitgeberanteil KV Einmalzahlungen) gestellt.
  • AGPV Arbeitgeberanteil PV (Regressberechnung)
    In diese Summenlohnart wird die Summe von APVL (Arbeitgeberanteil PV laufend) und APVE (Arbeitgeberanteil PV Einmalzahlungen) gestellt.
  • AGRV Arbeitgeberanteil RV (Regressberechnung)
    In diese Summenlohnart wird die Summe von ARVL (Arbeitgeberanteil RV laufend) und ARVE (Arbeitgeberanteil RV Einmalzahlungen) gestellt.
  • ATRB Regelarbeitsentgelt begrenzt auf BBG
    In diese Summenlohnart wird folgender Betrag abgestellt:

    min{BRU2 + AT00 + ATVZ + ATNZ + ATUZ; monatliche BBG}
  • ATR1 Summe Regelarbeitsentgelt
    In diese Bescheinigungslohnart wird die Summe aus ATRB und AT00 abgestellt.
  • ATR2 Regelarbeitsentgelt begrenzt auf 90% BBG
    In diese Summenlohnart wird folgender Betrag abgestellt:

    min{ATR1 * 0,8; |monatliche BBG * 0,9 - ATR1|}
  • EBMO Monatlicher Erstattungsbetrag
    In diese Bescheinigungslohnart wird die Summe aus EBRA und EBRV abgestellt
  • EBRA Erstattungsbetrag - Regelarbeitsentgelt
    In diese Bescheinigungslohnart werden 20% der Bescheinigungslohnart ATRB abgestellt.
  • EBRV Erstattungsbetrag - RV
    In diese Bescheinigungslohnart wird der RV-Prozentsatz der Bescheinigungslohnart ATR2 abgestellt.
  • EING Einmalzahlungen: In diese Summenlohnart wird die Differenz aus BRUG und /101 der aktuellen Abrechnung gestellt.
  • FKSx Fiktive Kirchensteuer zu Brutto BRUx (x=1,2)
    (s. Fiktive Nettoberechnung)

    FKS1 kann nur angesprochen werden, wenn auch BRU1 und NET1 geschlüsselt sind.
    FKS2 kann nur angesprochen werden, wenn auch BRUG, BRU2 und BRU6 geschlüsselt sind.
  • FLSx Fiktive Lohnsteuer zu Brutto BRUx (siehe FKSx)
  • FSVx Fiktive Sozialversicherung zu Brutto BRUx (siehe FKSx)
  • FSZx Fiktiver Solidaritätszuschlag zu Brutto Nr. x (siehe FKSx)
  • GSMT Gesamtsumme
    In diese Summenlohnart wird die Summe der Beträge aller für die Bescheinigung zur Berechnung von Regressen geschlüsselten Summenlohnarten gestellt.
  • NET1 Fiktives Netto zum vereinbarten Brutto BRU1
  • NET2 Fiktives Netto
  • NET3 Fiktives Netto für Einmalzahlungen
  • SOBZ Sonstige Leistungen aus SOLE und SBSF
    In diese Summenlohnart wird die Summe aus SOLE und SBSF gestellt.

Sonstige Bezüge: steuerfrei und -pflichtig

Auf einigen Bescheinigungen sind die Sonstigen Bezüge, die ein Mitarbeiter erhalten hat, getrennt nach Steuerfreiheit und Steuerpflicht anzugeben. Beispiel hierfür ist die Bescheinigung 0033 Wohngeld.

Diese Lohnarten werden aus internen Tabellen angedruckt:

  • STF: enthält die steuerfreien Bezüge (datumsgenau)
  • SOL: enthält die steuerpflichtigen Bezüge (datumsgenau)
  • STFC: enthält die steuerfreien Bezüge (kumuliert)
  • SOLC: enthält die steuerpflichtigen Bezüge (kumuliert)

Diese internen Tabellen werden gemäß der Schlüsselung der Bescheinigungslohnarten SBSF und SOLE gefüllt.

Dabei gilt:

In SBSF werden die Lohnarten gestellt, die in einen steuerfreien und -pflichtigen Anteil aufgeteilt werden. Diese Aufteilung wird unter dem Punkt Steuer -> Verarbeitung -> Lohnarten in steuerfreie/ -pflichtige Anteile aufteilen vorgenommen.

Hierbei ist folgendes zu beachten für Lohnarten, die in der Summenlohnart SBSF geschlüsselt sind:

  • Lohnarten, deren Verarbeitungsklasse 8 die Ausprägung 1 (Aufteilen nach T512C) hat, aber dennoch nicht in T512C geschlüsselt sind, werden automatisch als steuerfrei interpretiert und in die Tabelle STF abgestellt.
  • Lohnarten, deren Verarbeitungsklasse 8 die Ausprägung 0 (Unverändert weiterreichen) hat, werden überprüft, ob sie in die Kumulationen /106, /111 oder /113 einfließen. Wenn ja, werden sie als steuerpflichtig interpretiert und in die Tabelle SOL abgestellt, andernfalls als steuerfrei, und sie werden in die Tabelle STF abgestellt.

Die obige zweite Konstellation bietet die Möglichkeit, Lohnarten, die sich zu einem Zeitpunkt von "aufzuteilen nach T512C" zu "steuerpflichtig" ändern, im Bescheinigungswesen abzubilden: Die Schlüsselung der Summenlohnarten im Bescheinigungswesen muss nicht geändert werden: Die zeitliche Abgrenzung der Tabellen T512C und T512W wird interpretiert. Falls eine Lohnart zeitlich unabhängig immer steuerpflichtig ist, sollte jedoch standardmäßig die Summenlohnart SOLE verwendet werden.

In SOLE werden die steuerpflichtigen Lohnarten gestellt.

Fiktive Nettoberechnung

Bei diversen Bescheinigungen (Arbeitslosenhilfe, Mutterschaftsgeld, Kranken-/Verletzten-/Übergangsgeld u.a.) wird nicht die Angabe des Brutto- und Nettoentgeltes gemäß der tatsächlichen Abrechnung gewünscht, sondern es gibt die Anforderung, ein reduziertes Bruttoentgelt und das daraus resultierende Nettoentgelt zu bescheinigen.

Das reduzierte Bruttoentgelt kann z.B das Bruttoentgelt ohne Einmalbezüge und Zuschläge sein. Wie das jeweilige Bruttoentgelt zu bestimmen ist, kann man den Erläuterungen der jeweiligen Bescheinigung entnehmen.

Weiterhin wird gewünscht, ein Nettoentgelt aufgrund der Monatsbezüge laut Arbeitsvertrag auszugeben.

Um diese Daten zur Verfügung stellen zu können, wird im Bescheinigungswesen eine 'Fiktive Nettoberechnung' durchgeführt.

Man unterscheidet 2 Arten:

  • Fiktive Nettoberechnung aus den Stammdaten
  • Fiktive Nettoberechnung aus den Abrechnungsergebnissen

Fiktive Nettoberechnung aus den Stammdaten (Vertragsbestandteile)

Grundsätzlich fließen nur Lohnarten aus den Stammdaten in das vereinbarte Brutto und keine Abrechnungsdaten.

Das 'Vereinbarte Brutto' BRU1 setzt sich aus den Lohnarten der Infotypen 'Basisbezüge' und 'Wiederkehrende Be-/Abzüge' zusammen. BRU1 ist Gesamt-, SV- und Steuerbrutto.

Das aus BRU1 berechnete fiktive Netto heißt NET1.

Die fiktive Nettoberechnung wird durch die Bescheinigungsfunktion 'NET1' angestoßen.

noch in Bearbeitung

Die Bescheinigungslohnart BAK1 ist das Arbeitskammerbrutto für die fiktive Nettoberechnung aus den Stammdaten. Nur wenn der Mitarbeiter die Sonderregel 'Arbeitskammer Bremen bzw Saarland' in der Steuer besitzt, erfolgt auch eine Berechnung.

Fiktive Nettoberechnung aus den Abrechnungsergebnissen

Um eine fiktive Nettoberechnung durchführen zu können, müssen das Gesamtbrutto, das Steuerbrutto und das SV-Brutto bekannt sein. Diese Bekanntgabe erfolgt durch Schlüsselung von Bescheinigungslohnarten. Dabei ist

  • BRUG das Gesamtbrutto

  • BRU2 das SV-Brutto

  • BRU6 das Steuerbrutto

Auf dieser Grundlage wird eine fiktive Steuer- und SV-Berechnung angestoßen. Das berechnete fiktive Netto heißt NET2.

Die fiktive Nettoberechnung wird durch die Bescheinigungsfunktion 'NET2' angestoßen.

In den Krankengeldbescheinigungen werden das laufende Arbeitsentgelt der letzten 3 Monate und das daraus resultierende Nettoentgelt ausgewiesen. Weitere laufende Vergütungen sind dann zu berücksichtigen, wenn sie regelmäßig gezahlt werden. Regelmäßigkeit ist anzunehmen, wenn die zusätzlichen Vergütungen in den letzten 3 abgerechneten Monaten jeweils geleistet worden sind. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die zusätzlichen Vergütungen in gleicher Höhe gezahlt worden sind. Zur Realisierung dieser Anforderung gibt es die Bescheinigungslohnart BREG. In dieser Bescheinigungslohnart sind alle relevanten Lohnarten zu schlüsseln. Der jeweilige Betrag wird auf das Gesamtbrutto BRUG, das SV-Brutto BRU2 und das Steuerbrutto BRU6 addiert. Weitere Dokumentation hierzu finden Sie in der Dokumentation zur Bescheinigungsfunktion NREG.

Um pauschal zu versteuerndes Entgelt bei der fiktiven Nettoberechnung berücksichtigen zu können, schlüsseln Sie die entsprechenden Lohnarten in die Bescheinigungslohnart 'PAUS'. Intern werden daraus die Pauschalsteuerbrutti /161, /162 bzw. /163 (gemäß der Schlüsselung in der Lohnartentabelle) gebildet und dann durch das Steuermodul weiterverarbeitet.
Standardmäßig wird die Bescheinigungslohnart PAUS leer ausgeliefert. Es steht in Ihrem Ermessen, ob Sie bei der fiktiven Nettoberechnung aus den Abrechnungsergebnissen die Pauschalsteuerberechnung berücksichtigen wollen oder nicht. Mögliche Musterlohnarten für PAUS sind /427, M640 und M790.
Seit Hinweis 769765 besteht auch die Möglichkeit, auf den AN abgewälzte Pauschalsteuer bei der fiktiven Nettoberechnung aus den Abrechnungsergebnissen zu berücksichtigen. Hierzu müssen die Lohnarten /4BA, /4BB, /4BC, /4BD, /4BE, /4BF und /4BG in der Summenlohnart PAUS geschlüsselt werden.

in Bearbeitung

Die Bescheinigungslohnart BAK2 ist das Arbeitskammerbrutto für die fiktive Nettoberechnung aus den Abrechnungsergebnissen. Nur wenn der Mitarbeiter die Sonderregel 'Arbeitskammer Bremen bzw Saarland' in der Steuer besitzt, erfolgt auch eine Berechnung.

in Bearbeitung

Bei den Bescheinigungen zur 'Berechnung des Kranken-/Versorgungskranken-/Verletzten-/Übergangsgeldes' Punkt 2.4 und zur 'Berechnung des Krankengeldes bei Erkrankung eines Kindes' Punkt 2.4 wird der Andruck des Vereinbarten Bruttoentgeltes und des daraus resultierenden Nettoentgeltes verlangt.

Im Öffentlichen Dienst ist dieses vereinbarte Brutto um die ZVK-Beiträge des Arbeitgebers zu erhöhen und diese Erhöhung ist bei der fiktiven Nettoberechnung zu berücksichtigen.

Die Berechnung wird durch die Bescheinigungsfunktion 'NZVK' angestoßen.

Realisierung:
Analog zum Bescheinigungsbrutto BRU1 wird ein ZVK-Brutto BZVK gebildet. Dieses ist von Ihnen als Summenidentifikator zu schlüsseln. Es werden nur Stammdaten gelesen nämlich die Infotypen 8 (Basisbezüge), 10 (Vermögenswirksame Leistungen) und 14 (Wiederkehrende Be-/Abzüge). BZVK entspricht der technischen Lohnart /150 'VBL-pflichtiges Entgelt'. Im Erstellungreport des Bescheinigungswesens werden nun die ZVK-Routinen der Abrechnung (RPCALCD0) aufgerufen. Zunächst wird die Umlage berechnet mit BERECHNE-UMLAGE(RPCZVUD0) und anschließend die Abzüge bzw die Erhöhung des SV- und Steuerbruttos mit BERECHNE_STEUER_PAUSCH(RPCZVUD0).

Anschließend werden mit dem veränderten SV- und Steuerbrutto die SV- und Steuerroutinen zur eigentlichen fiktiven Nettoberechnung aufgerufen.

Das vereinbarte Brutto BRU1 wird mit dem Betrag des laufenden SV-Bruttos /102 gefüllt. Also mit dem um den ZVK-Beitrag erhöhten Brutto.

Durch Schlüsselung der Bescheinigungsfunktion NET3 können Nettoabzüge für etwaige Einmalzahlungen ermittelt werden. Voraussetzung ist die fiktive Nettoberechnung aus den Abrechnungsergebnissen (siehe da). Es wird eine fiktive Nettoberechnung aus den Abrechnungsergebnissen durchgeführt. Differenzen der Nettoabzüge zur aktuellen Abrechnung werden dabei als Nettoabzüge von Einmalzahlungen interpretiert (siehe auch Hinweis 806663). Das Nettoentgelt aus Einmalbezügen wird in der Summenlohnart NET3 abgestellt. Ebenso werden die Summenlohnarten FSV3, FLS3, FKS3, FSZ3 und ABZ3 gebildet (siehe FSVx, etc. und ABZx).

Für die fiktive Nettoberechnung müssen Sie folgende Bescheinigungslohnarten schlüsseln:

Netto aus dem vereinbartem Brutto
BRU1 Vereinbartes Brutto (= Gesamtbrutto = SV-Brutto = Steuerbrutto)

Netto aus den Abrechnungsergebnissen
BRUG Gesamtbrutto
BRU2 SV-Brutto
BRU6 Steuerbrutto

Manuelle Felder

Felder, die bei der Bescheinigungserstellung interaktiv manuell ergänzt oder geändert werden sollen, sind auf eine bestimmte Art zu kennzeichnen. Im SAPscript-Formular setzt man die Markierung <M> ... </> um das Feld.

Felder die noch keinen Wert haben und hierfür reserviert sind, sind BETRAGxx (xx= 1,..., 30), DATUMxx (xx= 1,..., 30) und TEXTxx (xx= 1,..., 50) als Betrags-, Datums- und Textfelder.

Diese Felder können auch vorbelegt werden. Dies wird durch eine Kommentarzeile im SAPscript-Formular realisiert, z.B.
/: TEXT10 = 'Nein'

Regressberechnung

SAP liefert die Bescheinigung zur Berechnung von Regressen im Standard aus. Die Bescheinigung besteht aus zwei Teilen: Einerseits ist dies das Ergebnisblatt, dessen Layout sich am AWV Standard orientiert. Zum zweiten gibt es ein Berechnungsblatt, das es ermöglichen soll, die Resultate des Ergebnisblattes nachzuvollziehen. Für das Berechnungsblatt liegt noch kein AWV Standard vor. Es sei daher ausdrücklich betont, dass das Berechnungsblatt als Muster zu betrachten ist.

Eine Problematik bei der Berechnung von Regressforderungen liegt darin, dass die Methoden, nach denen Beträge abhängig von Abwesenheiten gekürzt werden, von Unternehmen zu Unternehmen stark variieren können. Deshalb liefert SAP im Standard zwar fünf Kürzungsmethoden aus, lässt aber über einen User Exit dem einzelnen Arbeitgeber die Möglichkeit offen, zwanzig eigene Kürzungsregeln zu programmieren, die anschließend leicht in das vorhandene Customizing eingebunden werden können. Dokumentation hierzu finden Sie in der Dokumentation zum IMG Knoten

--> Bescheinigungswesen mit SAPscript --> Kundenbescheinigungen einrichten --> Kundenerweiterungen.

Was kann alles eingestellt werden?

  • Unter dem IMG Knoten ...--> Bescheinigungswesen mit SAPscript --> Standardbescheinigungen einrichten --> Bescheinigungsparameter einrichten pflegen Sie jene Parameter, die Sie für jede andere Bescheinigung auch einstellen müssen (Zuordnung des Sachgebietes, Schlüsseln der Summenlohnarten). Bei den Summenlohnarten werden teils Mustereinträge mit ausgeliefert, teils sind die Bescheinigungslohnarten noch ungeschlüsselt.
    An dieser Stelle soll speziell nochmals darauf hingewiesen werden, dass - obwohl die folgenden Summenlohnarten in der F4-Hilfe gezogen werden - diese nicht mit Lohnarten geschlüsselt werden dürfen, da sie im Erstellungsreport dynamisch versorgt werden: AGAV, AGKV, AGPV, AGRV, ANBV und GSMT. (vgl. auch Punkt 2 dieser Dokumentation).
  • Stellen Sie im Customizing die gewünschten Kürzungsmethoden und den Aufsetzpunkt für den Bemessungszeitraum der Einmalzahlungen ein. (IMG Pfad ... Bescheinigungswesen mit SAPscript --> Standardbescheinigungen einrichten --> Betriebsspezifische Daten festlegen)
  • Falls Sie die Infotypen des Bescheinigungswesens verwenden, können Sie im Infotypen 'Bescheinigungen an Kommunen usw.' (0653) unter dem Reiter 'Regressberechnung' die Versicherung des Unfallverursachers hinterlegen.

Erstattungsantrag - Altersteilzeit

  • Im Erstattungsantrag sind Angaben zum Arbeitgeber, zum Betrieb und eventuell zur Lohnabrechnungsstelle gefordert. Standardmäßig wird als Betrieb die organisatorische Einheit des Mitarbeiters aus dem Infotyp 'Organisatorische Zuordnung' genommen. Als Arbeitgeber wird der Personalbereich/Berichtswesen des Bescheinigungswesens, der über die Teilapplikation BWDE bestimmt wird, angedruckt. Sollte dies in Ihrer Unternehmensstruktur nicht ausreichend sein, können über die Teilapplikation BWA0 organisatorische Einheiten der Mitarbeiter aus dem Infotyp 'Organisatorische Zuordnung' zu Betrieben zusammengefasst werden. In einer weiteren Zusammenfassung können diese Betriebe über die Teilapplikation BWAT zu Arbeitgebern zusammengefasst werden. Beachten Sie, dass dies eine zweistufige Zusammenfassung ist. Die Zusammenfassung ist unter dem IMG Knoten 'Personalbereich/Berichtswesen' mit den genannten Teilapplikationen BWA0 und BWAT durchzuführen. Als letzten Schritt muss diese Zusammenfassung über die Bescheinigungsfunktion ESND aktiviert werden.
  • Die Daten zu Arbeitgebern und Betrieben werden bei beiden Arten der Zusammenfassung unter dem IMG Knoten 'Betriebsspezifische Daten' hinterlegt.






BAL_S_LOG - Application Log: Log header data   PERFORM Short Reference  
Diese Dokumentation steht unter dem Copyright der SAP AG.

Length: 38677 Date: 20240520 Time: 200600     sap01-206 ( 527 ms )