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PBC_FTE_0170 - Stellenobergrenzenbereiche einrichten

PBC_FTE_0170 - Stellenobergrenzenbereiche einrichten

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In diesem Arbeitsschritt definieren Sie die Stellenobergrenzenbereiche in Ihrer Verwaltung.

Aufgrund der definierten Stellenobergrenzenbereiche können Sie ersehen, ob die in § 26 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und in landesrechtlichen Verordnungen vorgegebenen Stellenobergrenzen in Ihrem Stellenplan eingehalten sind.

Sie haben in Ihrem Stellenplan Planstellen für Beamte des Verwaltungsdienstes und des technischen Dienstes ausgewiesen.

Für diese beiden Beamtenlaufbahnen gelten jeweils die Stellenobergrenzen des § 26 BBesG.

Ferner sind im Stellenplan auch Planstellen ausgewiesen, die in keinen Stellenobergrenzenbereich fallen.

Um die Einhaltung der gesetzlichen Obergrenzen in Ihrem Stellenplan für jede Laufbahngruppe zu überwachen, definieren Sie deshalb für Ihre Stellenwirtschaft bzw. für Ihr Stellenplanmanagement die Stellenobergrenzenbereiche Verwaltungsdienst, Technischer Dienstund Außer-Ansatz-Bereich.

Aufgrund dieser definierten Stellenobergrenzenbereiche können Sie für jedes Haushaltselement in Ihrem Haushalt, dessen Budget auf Stellenanteilen geführt wird, einen Stellenobergrenzenbereich zuordnen.
Sie können sich aufgrund dieser Zuordnung anzeigen lassen, ob Sie die gesetzlichen Vorgaben für die jeweilige Laufbahngruppe einhalten.

Um die Stellenobergrenzenbereiche zu definieren, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Wählen Sie Neue Einträge.
  2. Geben Sie im Feld Bereich eine Kurzbezeichnung für den Stellenobergrenzenbereich ein (z.B. 01, 02, 03 ...).
  3. Definieren Sie im Feld Stellenobergrenzenbereich die ausführliche Bezeichnung Ihres Stellenobergrenzenbereiches (z.B. Verwaltungsdienst).
  4. Wählen Sie Sichern.






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Length: 2279 Date: 20240520 Time: 212437     sap01-206 ( 41 ms )