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REFXV_TIVCDDUEDATE - Fälligkeitsverschieberegel

REFXV_TIVCDDUEDATE - Fälligkeitsverschieberegel

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Pflege einer Fälligkeitsverschiebregel

Die Fälligkeit einer Kondition wird durch die Rhythmusklausel festgelegt. Hier gibt es zunächst die Möglichkeit, durch Angabe der Zahlweise (Vorschüssig, Mittelschüssig, Nachschüssig) festzulegen, wie die Fälligkeit relativ zum Berechnungszeitraum sein soll.
Um auch komplexere Methoden zur Ermittlung der Fälligkeit abbilden zu können (z. B. immer am 3. Werktag des Monats fällig sein), kann sich die Rhythmusklausel außerdem auf eine Fälligkeitsregel beziehen.

Hier können Sie diese komplexeren Regeln zur Ermittlung der Fälligkeit definieren. Beachten Sie, dass die hier vorgenommen Festlegungen immer relativ zu dem durch die Zahlweise ermittelten Termin gelten.

Sowohl das Fälligkeitsdatums selbst im Finanzstrom als auch die Parameter der hier definierten Fälligkeitsregel ( mit Ausnahme der Parameter, die die Fälligkeit bei Nachbuchungen bestimmen) können auf dem Vertrag noch manuell geändert werden. Es ist also nicht erforderlich, für absolute Ausnahmefälle entsprechende Regeln im Customizing zu hinterlegen.

Das Fälligkeitsdatum des Finanzstroms wird an die Finanzbuchhaltung weitergegeben. Für debitorische und kreditorische Prozesse steuert dieses Datum die Prozesse Zahlen und Mahnen.
Beim periodischen Buchen können die zu buchenden Postionen alternativ nach Fälligkeitsdatum oder Berechnungsdatum selektiert werden.

Die ausgelieferte leere Regel entspricht der Ermittlung der Fälligkeit, wie sie im RE-Classic und in RE-FX bis einschließlich Release 1.10 durchgeführt wurde.

Definieren Sie die Fälligkeitsregel, die standardmäßig für die meisten Verträge benutzt werden soll, als Regel mit dem Schlüssel " " (Voreinstellung). Nachträgliche Änderungen des Customizings wirken sich nur aus, sofern sie das Fälligkeitsdatum bei Nachbuchungen betreffen und ein Vertrag oder Mietobjekt Nachbuchungspositionen hat, die noch nicht gebucht sind.

Definieren Sie folgende Parameter für Ihre Fälligkeitsregeln:

Fälligkeitsverschiebung

Legen Sie zunächst fest, wie die Fälligkeit verschoben werden soll. Grundsätzlich haben Sie zum einen die Möglichkeit, den ursprünglich berechneten Termin um eine bestimmte Anzahl von Tagen, Monaten und / oder Jahren nach vorne (Vorzeichen " - ") oder nach hinten (ohne Vorzeichen) zu verschieben. Außerdem können Sie angeben, dass auf einen bestimmten Wochentag (z. B. 3. Montag, zusammen mit einem monatlichen Rhythmus und zahlweise "vorschüssig" würde dies bedeuten, dass die Miete immer am 3. Montag im Monat fällig ist) oder am n-ten Werktag fällig ist. Wenn Sie sich für einen Werktag entscheiden, geben Sie bitte zusätzlich den Kalender an, nach dem der Werktag zu ermitteln ist.

Mit der Nr. vor der Verschieberegel können Sie festlegen, in welcher Reihenfolge die aus der Zahlweise ermittelten Fälligkeiten verschoben werden.
Beispiel:
Eine 3-monatige Miete soll am 3. Werktag des 3. Monats fällig sein.
Als Regel definieren Sie:
Nr 1 Verschieben (+/-) um Tage
                        Monate     2
                         Jahre

Nr 1 Verschieben (+/-) auf  3 ten  Werktag
                   Kalender Deutschland (Standard)
In der Rhythmusklausel des Vertrags wählen Sie als Rhythmus 3 Monate und als Zahlweise "Vorschüssig"

Haben Sie hingegen vereinbart, dass die Miete zunächst nach der gesetzlichen Regelung am 3. Werktag des Monats fällig wird und Sie dann dem Mieter noch zwei Monate Zeit zur Zahlung geben, stellen Sie die Regel wie folgt ein:
Nr 2 Verschieben (+/-) um Tage
                        Monate     2
                         Jahre

Nr 1 Verschieben (+/-) auf  3 ten  Werktag
                   Kalender Deutschland (Standard)

Bei der Pflege der Rhythmusklausel erscheint die entsprechende Regel nur, wenn Sie hier eine Nummer eingegeben haben. Die Regeln werden auf dem Vertrag in aufsteigender Reihenfolge nach der hier vergebenen Nummer angezeigt. Es kann also auch Sinn machen, eine Nummer zu vergeben und die Parameter dahinter leer zu lassen, wenn sie möchten, dass die Verschiebung auf dem Vertrag definiert werden soll.

Verhalten der Fälligkeit bei Beginn und Ende

Wenn Sie hier nichts einstellen, wird die nach der oben definierten Regel ermittelte Fälligkeit auch dann genommen, wenn der Vertrag mitten in der Periode beginnt oder endet. Dies kann dazu führen, dass eine normalerweise vorschüssige Miete schon vor Vertragsbeginn fällig wird. Um dies zu verhindern, können Sie für Beginn und Ende die entsprechenden Ankreuzfelder setzen. Die Fälligkeit wird dann auf den Vertragsbeginn bzw. das Vertragsende verschoben.

Fälligkeit bei Nachbuchungen

Nachbuchungen kommen zustande, wenn finanzstromrelevante Daten (Werte, die sich auf die Ermittlung des Konditionsbetrages auswirken oder Daten der Rhythmusklausel) geändert werden und diese Änderung sich auf Berechnungsperioden auswirkt, für die schon gebucht worden ist.
Wenn die Fälligkeit zahlungsrelevant ist, darf sie für solche Nachbuchungen i. d. R. nicht nach der "normalen" Regel berechnet werden, da dem Mieter die Änderung meist nach dem so ermittelten Fälligkeitstermin mitgeteilt wird.
Sie können für Gutschriften und Nachforderungen getrennt entscheiden, wie der Fälligkeitstermin berechnet werden soll. Dabei haben Sie folgende Optionen:
Fälligkeit: Fälligkeit wie Ursprungsbewegung
Die Fälligkeit wird nach der eingestellten Regel ermittelt. Empfehlenswert ist, zumindest für Nachforderungen das Kennzeichen "Verschieben Tagesdatum" zu setzen, das bewirkt, dass der Fälligkeitstermin auf das Tagesdatum (Systemdatum zum Zeitpunkt der Änderung) verschoben, wenn er vor dem Tagesdatum liegt.
Fälligkeit wie angegeben
Wenn bei einer Vertragsänderungen Nachbuchungen entstehen, wird im Dialog erfragt, wann diese fällig sein sollen. Für alle Nachbuchungen, die vor dem nach der eingestelten Regel ermittelten Datum fällig wären, wird das Fälligkeitsdatum auf diesen Tag verschoben.

Verschieben +/- Tage
Hier können Sie festlegen, dass die so ermittelte Fälligkeit für Nachbuchungen um die angegebene Anzahl von Tagen nach hinten oder vorne verschoben werden soll.


Die Fälligkeit für Nachbuchungen können Sie für den Objektfinanzstrom und den Partnerfinanzstrom getrennt einstellen. Wenn Sie die Objektumbuchungen immer synchron zur Zahlungssollstellung vornehmen, empfiehlt es sich, das Kennzeichen "Wie Partnerfinanzstrom" zu setzen.

Ansonsten kann es Sinn machen, im Objektfinanzstrom grundsätzlich die ursprünglich ermittelten Fälligkeiten zu belassen (da dies die Übersichtlichkeit im Finanzstrom erhöht und das Fälligkeitsdatum beim Objektfinanzstrom auf der buchhalterischen Seite irrelevant ist).






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Length: 9228 Date: 20240603 Time: 101906     sap01-206 ( 167 ms )