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SIMG_CFMENUCX01_VA01 - Validierungen definieren

SIMG_CFMENUCX01_VA01 - Validierungen definieren

RFUMSV00 - Advance Return for Tax on Sales/Purchases   ROGBILLS - Synchronize billing plans  
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In diesem Arbeitsschritt definieren Sie Validierungen für Meldedaten, angepaßte Meldedaten und konsolidierte Meldedaten. Eine Validierung besteht aus einem oder mehreren Validierungsschritten. Jeder Validierungsschritt gliedert sich in folgende Bestandteile:

  • Voraussetzung
Bei der Definition eines Validierungsschrittes kann eine Voraussetzung definiert werden, unter der eine Prüfung erfolgen soll. Bei Validierungen von Meldedaten, angepaßten Meldedaten und konsolidierten Meldedaten macht die Definition von Voraussetzungen allerdings keinen Sinn, da das System bei Durchführung der Validierung die Voraussetzung nicht berücksichtigt. Daher definieren Sie die Validierungen in diesem Arbeitsschritt ohne Voraussetzungen.
Im Gegensatz dazu können Sie bei der Validierung von Buchungen Voraussetzungen definieren. Sehen Sie hierzu den Arbeitsschritt Validierungen definieren im Abschnitt der manuellen Buchungen.
  • Prüfung
In diesem Teil des Validierungsschrittes legen Sie fest, auf welche Daten das System bei Durchführung der Validierung zugreifen soll und welche Operationen es damit durchführen soll.
Sie hinterlegen eine mathematische Formel. Diese enthält Regeln zur Datenselektion sowie einen Operator.
  • Nachricht
In diesem Teil des Validierungsschrittes legen Sie fest, welche Nachricht das System bei Nichterfüllen der Prüfung ausgeben soll.

Sie verwenden folgende Datenstrukturen bei der Definition eines Validierungsschrittes (im einzelnen siehe unten):

  • ECCSDAT,,Struktur der zu validierenden Daten
  • ECCSPAR,,Struktur für Vorjahres- und Vorperiodenvergleiche
  • ECCSEQV,,Struktur für Äquivalenzvergleiche

Im Arbeitsschritt Validierung zuordnen ordnen Sie den Konsolidierungseinheiten für die Prüfung der Meldedaten und der angepaßten Meldedaten bzw. den Konsolidierungskreisen für die Prüfung der konsolidierten Meldedaten jeweils eine Validierung zu.

Sie könnten eine Validierung definieren, in der als Validierungsschritt u.a. die Übereinstimmung der Summe der Aktiva mit der Summe der Passiva geprüft wird.

Im Validierungsschritt nehmen Sie folgende Einstellungen vor:

  • Prüfung
SUM ( HWährung kumuliert ) WHERE ASSETS = SUM ( HWährung kumuliert ) WHERE LIABILITIES
  • Regel ASSETS

Position = '0001000000'
  • Regel LIABILITIES

Position = '0002000000'
  • Nachricht
Aktiva sind ungleich Passiva

In der SAP-Standardauslieferung ist für die Positionspläne 01, 11 und 12 jeweils eine Validierung voreingestellt.

Diese Validierungen beinhalten lediglich die Prüfung der Summensätze in Hauswährung. Es ist nicht erforderlich, pro Positionsplan eine Validierung für Prüfungen in Hauswährung und eine Validierung für Prüfungen in Kreiswährung zu definieren. Wenn Sie die Validierung über den Datenmonitor oder den Konsolidierungsmonitor starten, prüft das System automatisch in der richtigen Währung. Wenn Sie die Validierung direkt über das Anwendungsmenü starten, können Sie im Anforderungsbild die zu prüfende Währung festlegen.

Prüfen Sie, welche Validierungsschritte Sie für Meldedaten, angepaßte Meldedaten und konsolidierte Meldedaten benötigen.

Prüfen Sie, wieviele verschiedene Validierungen Sie für die Konsolidierungseinheiten und -kreise benötigen.

Definieren Sie ggf. neue Validierungen. Gehen Sie dabei folgendermaßen vor:

  1. Legen Sie eine Validierung mit einer Bezeichnung und einem beschreibenden Text an.
  2. Bei erstmaliger Definition von Validierungen führt das System eine Konfiguration der Nachrichtenklasse durch. Für die Konfiguration müssen Sie eine Nachrichtenklasse im Kundennamensraum (Z*) angeben. Wenn noch keine Nachrichtenklasse für Validierungen existiert, wählen Sie die Funktion "Anlegen".
    Wenn Sie die Nachrichtenklasse nachträglich ändern wollen, wählen Sie auf dem Einstiegsbild für die Definition von Validierungen "Umfeld -> Nachrichtenklasse ändern". Als Boolesche Klasse geben Sie "043" ein. Anschließend können Sie die alten Nachrichtenklassen durch neue Klassen ersetzen.
  3. Legen Sie den ersten Validierungsschritt an. Wählen Sie dazu "Bearbeiten -> Schritt einfügen".
  4. Lassen Sie die Voraussetzung für den Validierungsschritt leer.
  5. Definieren Sie die Prüfung für den Validierungsschritt. Nutzen Sie dazu den Formeleditor. Mit Hilfe des Formeleditors geben Sie eine Formel mit folgender Systax ein:
SUM ( *Tabellenfeld* ) WHERE *Regel* *Operator* SUM ( *Tabellenfeld* ) WHERE *Regel*
In dieser Formelsyntax sind mit * Eingabevariablen gekennzeichnet, die Sie bei der Definition einer Prüfung wie folgt belegen:
  1. *Tabellenfeld*
Hier geben Sie das Feld für Hauswährung, Transaktionswährung, Kreiswährung oder Mengen ein.
Folgende Felder können übernommen werden:
Hauswährung (kumulierter Wert)
Hauswährung (Periodenwert)
Transaktionswährung (kumulierter Wert)
Transaktionswährung (Periodenwert)
Kreiswährung (kumulierter Wert)
Kreiswährung (Periodenwert)
Menge (kumulierter Wert)
Menge (Periodenwert)
  1. *Regel*
Hier geben Sie die Bezeichnung der Validierungsregel ein. Um neue Regeln zu definieren, sehen Sie Schritt 6.
  1. *Operator*
Hier geben Sie einen der folgenden Vergleichsoperatoren ein:
< > >= <= =
Alternativ zu der oben angeführten Formel können Sie diese auch um den zweiten Teil SUM ( *Tabellenfeld* ) WHERE *Regel* verkürzen. Beispielsweise könnten Sie folgende verkürzte Formel hinterlegen:
SUM ( *Tabellenfeld* ) WHERE *Regel* >= 0
Hinweis
Die mit dem Editor erstellte Formel wird vom System in folgende Formelsyntax umgesetzt:
SUM ( ECCSDAT-*Wert/Mengenfeld* ) WHERE *Regel* *Operator* SUM ( ECCSDAT-*Wert/Mengenfeld* ) WHERE *Regel*
  1. Definieren Sie ggf. neue Regeln für die Prüfung.
    1. Geben Sie eine Bezeichnung für die Regel und einen beschreibenden Text an, und wählen Sie anschließend den Formeleditor.
    2. Geben Sie die Felder an, die bei der Prüfung selektiert werden sollen (Struktur ECCSDAT).
Beachten Sie, daß Sie stets das Feld Position angeben müssen.
Die Merkmale Sicht, Version, Jahr, Periode, Positionsplan, Konsolidierungseinheit bzw. Konsolidierungskreis sollten Sie nur dann in der Validierungsregel verwenden, wenn die Regel nur für eine bestimmte Ausprägung dieser Merkmale gelten soll. In der Regel legen Sie diese Merkmale also nicht fest, so daß Sie den Validierungsschritt für beliebige Sichten, Versionen, Positionspläne etc. durchführen können. Das System bestimmt diese Merkmale beim Start der Validierung über die globalen Parameter und über die im Monitor ausgewählten Organisationseinheiten (es sei denn, sie sind in der Regel festgelegt).
Kundendefinierte Merkmale können Sie genau wie die von SAP ausgelieferten Merkmale verwenden.
  1. Geben Sie zu den Feldern mit Hilfe des Operators = an, welche Ausprägung des Feldes in die Selektion einbezogen werden soll.
Beispiel: Position = '0007100000'
Weitere Hinweise für das Definieren von Regeln
Zu prüfende Positionswerte
  • Um die Daten aller Positionen zu summieren, können Sie Position = ' ' eingeben, also Space. Das System selektiert dann alle Wertpositionen, d.h. Bilanz-, GuV- und statistische Positionen.

  • Sie können Positionssets verwenden. In diesen Positionssets können Sie Wertpositionen, Summenpositionen und andere Sets angeben. Beachten Sie, daß das System die Summenpositionen interpretiert und den jeweils summierten Wert selektiert.
    Jede Position darf nur einmal im Set enthalten sein, da das System ansonsten den Positionswert mehrfach selektiert. Eine Mehrfachselektion erfolgt beispielsweise dann, wenn Sie in das Set eine Wertposition und eine Summenposition aufnehmen und die Summenposition diese Wertposition enthält.
    Sets mit Positionsintervallen sind problematisch, wenn die Intervalle sowohl Summenpositionen als auch die dazu gehörenden Wertpositionen enthalten. Das System interpretiert und selektiert dann nämlich die Werte der Summenpositionen und zusätzlich die Werte der Wertpositionen.
    Um das Problem der Mehrfachselektion zu umgehen, können Sie Summenpositionen in der Validierungsregel direkt verwenden, also ohne Set.

  • Sie können die Positionswerte auf Unterkontierungen einschränken, beispielsweise mit folgender Regel:
    Position = ' ' AND Unterposition = '120'

Zu prüfende Konsolidierungseinheiten
  • Sie können die Prüfung auf bestimmte Konsolidierungseinheiten einschränken, beispielsweise mit folgender Regel:
    Konsolidierungseinheit = 'CUXXX'

Außerdem können Sie die Prüfung auf Konsolidierungseinheiten mit einem bestimmten Attribut, beispielsweise Land/Region, einschränken:
Land/Region / KonsEinheit = 'USA'
Dann werden genau diejenigen Konsolidierungseinheiten, denen Land/Region 'USA' zugeordnet ist, in die Prüfung einbezogen.
Der Vorteil liegt darin, daß Sie einzelne Schritte einer Validierung für bestimmte Konsolidierungseinheiten definieren können, gleichzeitig aber die Validierung einer übergreifenden Anzahl von Konsolidierungseinheiten zuordnen können.
Vergleiche und Äquivalenzbeziehungen
  • Für einen Perioden- oder Jahresvergleich können Sie zu den Feldern Periode und Geschäftsjahr (Datenstruktur ECCSDAT) Vergleichsfelder (Datenstruktur ECCSPAR) angeben.
    Beispiel: Jahr = Vorjahr

  • Für Äquivalenzbeziehungen können Sie zu den Feldern (Datenstruktur ECCSDAT) Äquivalenzfelder (Datenstruktur ECCSEQV) angeben.
    Beispiel: KonsEinheit = Äquivalente KonsEinheit

Sehen Sie hierzu auch den Arbeitsschritt Äquivalenzbeziehungen festlegen.
  • Für sonstige Vergleiche müssen Sie in der Validierungsregel fixe Ausprägungen angeben.
    Beispiel: Version = '900' für Versionsvergleich

  1. Geben Sie an, welche Nachricht bei Nichterfüllen der Prüfung ausgegeben werden soll.
Wenn die Nachricht noch nicht existiert, wählen Sie "Umfeld -> Nachrichten pflegen". Die Pflege neuer Nachrichten ist auch direkt aus der Pflege des Validierungsschrittes möglich.
  1. Definieren Sie die weiteren Validierungsschritte.
  2. Definieren Sie ggf. weitere Validierungen.

Im hierarchischen Validierungsprotokoll können Sie schrittweise das Validierungsergebnis überprüfen.

Um die Einstellungen zu transportieren, wählen Sie "Validierung -> Transport".






Vendor Master (General Section)   RFUMSV00 - Advance Return for Tax on Sales/Purchases  
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Length: 13933 Date: 20240601 Time: 224732     sap01-206 ( 199 ms )