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SIMG_CFMENUORKAKZB4 - Berechnungsbasen bezogen auf Kostenstelle und Leistungsart definieren

SIMG_CFMENUORKAKZB4 - Berechnungsbasen bezogen auf Kostenstelle und Leistungsart definieren

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In diesem Arbeitsschritt erfahren Sie, wie Sie eine Berechnungsbasis für die Zuschlagsermittlung definieren. Die Berechnungsbasis bestimmt, welche Kostenstellen und Leistungsarten gemeinsam bezuschlagt werden.

Pro Kostenrechnungskreis ordnen Sie den Berechnungsbasen einzelne Kostenstellen oder Kostenstellenintervalle bzw. einzelne Leistungsarten oder Leistungsartenintervalle zu.

  • Für Fertigungsgemeinkostenzuschläge können Sie die Berechnungsbasis nach fixen und variablen Kosten differenzieren. Auf diese Weise können Sie die fixen und variablen Anteile der Tarife für die Leistungsarten unterschiedlich bezuschlagen.

Wenn Sie zu einem Kostenstellenintervall keine Leistungsarten angeben, werden alle Leistungsarten in dem betreffenden Intervall berücksichtigt.

Um eine Berechnungsbasis zu definieren, gehen Sie folgendermaßen vor:

  1. Wählen Sie "Neue Einträge", um eine neue Berechnungsbasis anzulegen.
  2. Geben Sie ein beliebiges vierstelliges Kürzel und eine Bezeichnung für die neue Berechnungsbasis ein.
  3. Markieren Sie die Zeile und wählen Sie "Detail".
  4. Geben Sie einzelne Kostenstellen oder Kostenstellenintervalle an.
Wenn Sie Ihre Kostenstellen weiter in Leistungsarten untergliedern möchten, können sie auch einzelne Leistungsarten oder Leistungsartenintervalle angeben. Wenn Sie nur eine Obergrenze für ein Leistungsartenintervall angeben, werden alle Leistungsarten bis zu dieser Grenze selektiert.
  1. Sichern Sie Ihre Eingaben.





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Length: 2045 Date: 20240602 Time: 063448     sap01-206 ( 35 ms )