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SIMG_CMMENUOLSDVI65 - Marktorganisation pflegen
SUBST_MERGE_LIST - merge external lists to one complete list with #if... logic for R3up SUBST_MERGE_LIST - merge external lists to one complete list with #if... logic for R3upDiese Dokumentation steht unter dem Copyright der SAP AG.
In diesem Arbeitsschritt pflegen Sie die Marktorganisationen für das Land, wo Sie Marktordnungswaren verwalten möchten.
Marktorganisationen im Sinne des Gesetzes sind Regelungen zur Schaffung und Durchführung der
gemeinsamen Organisationen der Agrarmärkte für die in Anhang II des Vertrages zur Gründung
der Europäischen Union aufgeführten Erzeugnisse. Alle marktordnungsrelevanten Waren werden
in verschiedenen Bereichen zusammengafaßt. Die Bezeichnung eines solchen Bereichs setzt sich
aus einem zweistelligen Kennzeichen und einer zweistelligen Nummer für den entsprechenden Bereich zusammen ( z.B.
MO01 ist die Marktorganisation für Getreide ).
In diesem Arbeitsschritt pflegen Sie die ersten zwei Ziffern dieser Nomenklatur.
Beispiel aus Österreich:
Folgenden Möglichkeiten stehen für den ersten Teil der Nomenklatur zur Auswahl:
- MO : Marktorganisation;
Erscheint im Nomenklaturteil nach der Warenbezeichnung das
Symbol 'MO', so unterliegt diese Ware einer Marktorganisation
Die dem Symbol 'MO' folgende zweistellige Zahl drückt die
jeweilige Marktorganisation aus;
- MP : Mindesteinfuhrpreise
Erscheint bei Obst- und Gemüse im Nomenklaturteil das Zeichen
'MP', ist bei diesen Waren eine Mindesteinfuhrpreisregelung
zu beachten;
- PE : Pauschale Einfuhrwerte
Erscheint bei Obst und Gemüse der Kapitel 7 und 8 sowie
Traubensaft und -most der Kapitel 20 und 22 das Zeichen 'PE'
im Nomenklaturteil, werden an jedem Arbeitstag, je Ursprungsland
ein pauschaler Einfuhrwert bestimmt;
- DW : Durchschnittswerte
Erscheint bei verderblichen Waren der Kapiteln 7 und 8 das
Zeichen 'DW' im Nomenklaturteil, werden vierzehntägig ein
pauschaler Durchschnittswert, frei EU-Grenze bestimmt, der
anstelle des Zollwertes zur Verzollung herangezogen werden
kann;
- TB : Agrarteilbeträge und Zusatzzölle
Erscheint im Nomenklaturteil in den Spalten bei den Zollsätzen
das Symbol 'TB', so wird für diese Ware ein Agrarteilbetrag
eingehoben.
RFUMSV00 - Advance Return for Tax on Sales/Purchases SUBST_MERGE_LIST - merge external lists to one complete list with #if... logic for R3up
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Length: 2525 Date: 20240602 Time: 185837 sap01-206 ( 30 ms )