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SIMG_CMMENUOLSDVI65 - Marktorganisation pflegen

SIMG_CMMENUOLSDVI65 - Marktorganisation pflegen

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In diesem Arbeitsschritt pflegen Sie die Marktorganisationen für das Land, wo Sie Marktordnungswaren verwalten möchten.

Marktorganisationen im Sinne des Gesetzes sind Regelungen zur Schaffung und Durchführung der gemeinsamen Organisationen der Agrarmärkte für die in Anhang II des Vertrages zur Gründung der Europäischen Union aufgeführten Erzeugnisse. Alle marktordnungsrelevanten Waren werden in verschiedenen Bereichen zusammengafaßt. Die Bezeichnung eines solchen Bereichs setzt sich aus einem zweistelligen Kennzeichen und einer zweistelligen Nummer für den entsprechenden Bereich zusammen ( z.B.
MO01 ist die Marktorganisation für Getreide ).

In diesem Arbeitsschritt pflegen Sie die ersten zwei Ziffern dieser Nomenklatur.

Beispiel aus Österreich:
Folgenden Möglichkeiten stehen für den ersten Teil der Nomenklatur zur Auswahl:

  • MO : Marktorganisation;
    Erscheint im Nomenklaturteil nach der Warenbezeichnung das
    Symbol 'MO', so unterliegt diese Ware einer Marktorganisation
    Die dem Symbol 'MO' folgende zweistellige Zahl drückt die
    jeweilige Marktorganisation aus;
  • MP : Mindesteinfuhrpreise
    Erscheint bei Obst- und Gemüse im Nomenklaturteil das Zeichen
    'MP', ist bei diesen Waren eine Mindesteinfuhrpreisregelung
    zu beachten;
  • PE : Pauschale Einfuhrwerte
    Erscheint bei Obst und Gemüse der Kapitel 7 und 8 sowie
    Traubensaft und -most der Kapitel 20 und 22 das Zeichen 'PE'
    im Nomenklaturteil, werden an jedem Arbeitstag, je Ursprungsland
    ein pauschaler Einfuhrwert bestimmt;
  • DW : Durchschnittswerte
    Erscheint bei verderblichen Waren der Kapiteln 7 und 8 das
    Zeichen 'DW' im Nomenklaturteil, werden vierzehntägig ein
    pauschaler Durchschnittswert, frei EU-Grenze bestimmt, der
    anstelle des Zollwertes zur Verzollung herangezogen werden
    kann;
  • TB : Agrarteilbeträge und Zusatzzölle
    Erscheint im Nomenklaturteil in den Spalten bei den Zollsätzen
    das Symbol 'TB', so wird für diese Ware ein Agrarteilbetrag
    eingehoben.





RFUMSV00 - Advance Return for Tax on Sales/Purchases   SUBST_MERGE_LIST - merge external lists to one complete list with #if... logic for R3up  
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Length: 2525 Date: 20240602 Time: 185837     sap01-206 ( 30 ms )