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SIMG_OHR_V_706U_B - Höchstsätze für öffentl. Dienst D und AT definieren

SIMG_OHR_V_706U_B - Höchstsätze für öffentl. Dienst D und AT definieren

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Sie können in der Reiseabrechnung Unterkunftskosten über Einzelnachweise abrechnen. Speziell für den Öffentlichen Dienst müssen Sie Unterkunftshöchstsätze hinterlegen.

Die Unterkunftshöchstsätze werden im Rahmen der Vergleichsrechnung bei der Bestimmung des Höchstbetrages für die Gesamtsumme der Unterkunftseinzelnachweise verwendet.
Gesetzlich wird der Höchstbetrag folgendermaßen bestimmt (vgl. BRKG §10 bzw. ARV §3, Stand Januar 1998):
1) Für Großstädte im Inland beträgt der Höchstbetrag das doppelte der Gesamtsumme des Übernachtungsgeldes.
2) Für die restlichen Orte im Inland beträgt der Höchstbetrag das 1,5-fache der Gesamtsumme des Übernachtungsgeldes.
3) Im Ausland ist der Höchstbetrag die Gesamtsumme des Auslandsübernachtungsgeldes.

Die Höhe des Höchstbetrages, bis zu der die Übernachtungskosten ohne
weitere Prüfung erstattet werden können, wird mit Hilfe der Unterkunftshöchstsätze folgendermaßen bestimmt:
1) Für eine Großstadt im Inland (im Standard durch den Eintrag Reiseland DE und die Reiseregion GROSS gekennzeichnet) müssen Sie das doppelte des Übernachtungsgeldes für einen Tag hinterlegen. Dieser Betrag wird mit der Anzahl der Nächte, für die Übernachtungsgeld für diese Dienstreise zu gewähren wäre, multipliziert, um den Höchstbetrag zu bestimmen.
2) Für die restlichen Orte im Inland müssen Sie das 1,5-fache des Übernachtungsgeldes für einen Tag hinterlegen. Die Bestimmung des Höchstbetrages ist analog.
3) Im Ausland müssen Sie für jedes Land die Höhe des
Auslandsübernachtungsgeldes, das bei Nachweis für eine Nacht erstattet werden kann, hinterlegen. Der Höchstbetrag bestimmt sich aus der Gesamtsumme der Auslandsübernachtungsgeldern für die jeweilige Dienstreise.

Die Unterkunftshöchstsätze werden über folgende Steuerungsparameter differenziert:

  • Reiseland
  • Reiseregion
  • Reiseart unternehmensspezifisch
Diese drei Steuerungsparameter sind bei der Reiseabrechnung stets aktiv.
Für jede mögliche Kombination aus den zulässigen Eingabewerten dieser Steuerungsparameter, die Sie im Kapitel Stammdaten definiert haben, müssen Sie einen Unterkunftshöchstsatz definieren.
  • Reiseart gesetzlich
  • Reisetätigkeitsart
  • Erstattungsgruppe für Verpflegung/Unterkunft gesetzlich
  • Erstattungsgruppe für Verpflegung/Unterkunft unternehmensspezifisch
Für jede Reiseregelungsvariante können Sie bestimmen, welchen Einfluß diese Steuerungsparameter auf die Ermittlung der Erstattungssätze für Unterkunftshöchstsätze haben.

Wenn diese Steuerungsparameter aktiv sind, müssen Sie für jede Kombination aus allen aktiven Steuerungsparametern einen Unterkunftshöchstsatz definieren.

Sie definieren die Unterkunftshöchstsätze im System über die Steuerungsparameter, über einen Gültigkeitszeitraum. Die Einträge sind zeitabhängig.

Ändern sich in einem Unterkunftshöchstsatz die Erstattungsbeträge, so müssen Sie keinen neuen Unterkunftshöchstsatz anlegen, sondern Sie habendie Möglichkeit, den bisher gültigen Unterkunftshöchstsatz über ein Abgrenzungsdatum zeitlich abzugrenzen.
Dabei wird ein neuer identischer Unterkunftshöchstsatz erzeugt, der ab dem eingegebenen Datum gültig ist. In diesem neuen Unterkunftshöchstsatz müssen Sie dann lediglich die Erstattungsbeträge abändern.

Sie müssen die Steuerungsparameter, die Sie zur Differenzierung der Unterkunftshöchstsätze verwenden möchten, im Abschnitt Steuerungsparameter für Reisekosten definiert haben.

SAP empfiehlt Ihnen, das Endedatum des Gültigkeitszeitraums eines Unterkunftshöchstsatzes auf das Datum 31.12.9999 zu setzen, da

  • das Endedatum zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr änderbar ist
  • es in diesem Falle zu keinen Einschränkungen beim Abgrenzen kommt

Um einen Unterkunftshöchstsatz zu definieren, gehen Sie folgendermaßen vor:

  1. Wählen Sie die gewünschte Reiseregelungsvariante aus.
  2. Vergeben Sie gemäß Ihren Anforderungen die Steuerungsparameter.
Beachten Sie, daß Sie die Steuerungsparameter zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr ändern können.
  1. Definieren Sie über die Felder Beginn und Ende einen Gültigkeitszeitraum.
Beachten Sie, daß Sie das Endedatum zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr ändern können.
  1. Vergeben Sie im Feld Währung die gewünschte Währung der Erstattungsbeträge.
  2. Geben Sie im Feld Steuerfreier Betrag den steuerfreien Erstattungsbetrag ein.
  3. Geben Sie im Feld Erstattungsbetrag den unternehmensspezifischen Erstattungsbetrag ein.
  4. Geben Sie im Feld Betrag für Kunden den Erstattungsbetrag ein, den Sie einem Kunden in Rechnung stellen.
Hinweis
Dieser Betrag wird zur Zeit nicht von den Standardprogrammen ausgewertet.

Um einen bestehenden Unterkunftshöchstsatz abzugrenzen, gehen Sie folgendermaßen vor:

  1. Markieren Sie im Übersichtsbild den gewünschten Unterkunftshöchstsatz.
  2. Wählen Sie Springen -> Detail.
Sie befinden sich nun im Detailbild.
  1. Wählen Sie Bearbeiten -> Gültigkeit abgrenzen.
  2. Geben Sie im Feld Gültig ab das neue Gültigkeitsdatum ein.
  3. Betätigen Sie die Funktionstaste Weiter.
  4. Überprüfen Sie im Feld Steuerfreier Betrag den steuerfreien Erstattungsbetrag und ändern Sie ggf. diesen.
  5. Ändern Sie ggf. im Feld Erstattungsbetrag den unternehmensspezifischen Erstattungsbetrag ab.
  6. Ändern Sie ggf. im Feld Betrag für Kunden den Erstattungsbetrag ab.
Hinweis
Dieser Betrag wird zur Zeit nicht von den Standardprogrammen ausgewertet.





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