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SIMG_OHT065 - Mehrarbeit aufgrund von Anwesenheitskontingent ermitteln

SIMG_OHT065 - Mehrarbeit aufgrund von Anwesenheitskontingent ermitteln

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In diesem Arbeitsschritt legen Sie fest, wie Mehrarbeiten aufgrund von Anwesenheitskontingenten (Infotyp 2007) genehmigt und ausgewertet werden.

Ein Mitarbeiter hat einen Gleitzeitarbeitszeitplan. Seine Arbeitszeiten sind:
Sollarbeitszeit: 08:00 - 19:00 Uhr
Pause: 12:00 - 13:00 Uhr
Sollarbeitsstunden: 8 Stunden
Tägliche maximale Arbeitszeit: 10 Stunden
Er ist am aktuellen Tag: 11:00 - 23:00 Uhr.

Laut Tagesarbeitszeitplan können ihm die Zeiten von 11:00 - 19:00 Uhr, also 7 Stunden, als Arbeitszeit anerkannt werden. Die Zeiten außerhalb werden nicht automatisch, sondern erst bei Vorliegen einer Anwesenheitsgenehmigung anerkannt. Dem Mitarbeiter wird eine Anwesenheitsgenehmigung von 19:00 - 22:30 Uhr erteilt. Höchstens diese genehmigten Zeiten können zu Mehrarbeit werden. Es werden jedoch noch weitere Nebenbedingungen geprüft:

Da er um 19:00 Uhr seine durch den Grundlohn abgedeckten 8 Sollstunden noch nicht erreicht hat, wird erst ab 20:00 Uhr Mehrarbeit ermittelt. Ab 22:00 Uhr hat der Mitarbeiter seine maximale tägliche Arbeitszeit von 10 Stunden erreicht. Deshalb wird für die Zeiten zwischen 20:00 und 22:00 Uhr Mehrarbeit ermittelt.

  • Die Zeitarten 0000 und 0001, die mit der Funktion DEFTP gebildet werden, müssen gefüllt sein. Sie werden benötigt, um die bisher geleisteten Sollstunden und die auf die maximale tägliche Arbeitszeit anrechenbaren Arbeitsstunden mit den Vorgaben aus dem Tagesarbeitszeitplan vergleichen zu können.

Den Zeitpaaren werden die am aktuellen Tag gültigen Anwesenheitskontingente (Infotyp 2007) mit Subtyp 01 und 02 gegenübergestellt. Die Weise, wie diese Anwesenheitsgenehmigung aufgegeben wurde, bestimmt, welche Zeiten überhaupt für Mehrarbeit in Frage kommen. Es bestehen die folgenden Möglichkeiten:

  • Angabe eines Uhrzeitintervalls:
  • Wird in der Anwesenheitsgenehmigung kein Uhrzeitintervall angegeben, so zählen die Zeiten vor Sollarbeitszeitbeginn und nach Sollarbeitszeitende als genehmigte Anwesenheitszeiten. Diese Zeiten tragen durch die Funktion TIMTP die Zeitkennung 01 (Überzeit).

  • Wird ein Uhrzeitintervall angegeben, so gehen genau die hiervon eingeschlossenen Anwesenheitszeiten in die Mehrarbeitsbetrachtung mit ein. Dieses Uhrzeitintvervall kann auch den Sollarbeitszeitrahmen schneiden oder umfassen, was z. B. bei Gleitzeitprogrammen sinnvoll sein kann. Eventuell werden Zeitpaare gesplittet. Abwesenheiten oder Pausenzeiten gehen nicht in die Mehrarbeitsermittlung ein.

  • Angabe einer Stundenanzahl:
  • Wird eine Kontingentanzahl (x Stunden) angegeben, so werden im Gültigkeitszeitraum des Kontingents höchstens x Mehrarbeitsstunden ermittelt.

  • Wird keine Stundenanzahl angegeben, so unterliegt die Mehrarbeitsermittlung nur der Begrenzung durch die Uhrzeitangaben.

Die genehmigten Zeitpaare werden an die Personalrechenregel TO20 weitergereicht. Diese prüft nun die folgenden Nebenbedingungen:

  • Mehrarbeit kann erst entstehen, wenn die im Tagesarbeitszeitplan hinterlegten (also durch den Grundlohn abgedeckten) Sollstundenanzahl erreicht wurden.
  • Mehrarbeit wird nur so lange ermittelt, wie die maximale tägliche Arbeitszeit noch nicht überschritten wurde.
  • Im der Standardeinstellung werden die Zeitpaare für die Mehrarbeitsermittlung absteigend sortiert.
  1. Überlegen Sie, ob in Ihrem Unternehmen die Mehrarbeitsgenehmigungen über Kontingente gegeben werden. Falls nein, deaktivieren Sie die Funktionen GOT TO20 01 und GOT TO20 02.
  2. Klären Sie, für welche Kontingente eine Verarbeitung durchgeführt werden soll. Fügen Sie für jedes Kontingent die Funktion GOT TO20 nn ein, wobei "nn" die Kontingentart bezeichnet.
  3. Überlegen Sie, ob Anpassungen der Personalrechenregel TO20 notwendig sind. Dies ist der Fall, falls Sie zum Beispiel für (besondere) Anwesenheitsgenehmigungen die maximale tägliche Arbeitszeit nicht verproben möchten. Dann sind in der Personalrechenregel TO20 die Abfragen nach TGMAX zu eliminieren. Kopieren Sie hierzu die Regel TO20 auf eine eigene Regel ZO20, und passen Sie den Regelaufruf in Ihrem Schema entsprechend an.
  4. Überlegen Sie, in welcher Reihenfolge die genehmigten Zeiten in die Mehrarbeitsbetrachtung fließen sollen. Passen Sie gegebenenfalls den 3. Parameter der Funktion GOT durch ASC an. Lesen Sie hierzu die Systemdokumentation zur Funktion GOT.
  5. Klären Sie, ob in der Personalrechenregel TO20 ausschließlich Pausenzeiten bearbeitet werden sollen. Fügen Sie gegebenenfalls BRK als vierten Parameter hinzu.
  • Zeitpaare, die gegebenenfalls schon in früheren Verarbeitunsschritten durch den Verarbeitungstyp 'M' als Mehrarbeitspaare gekennzeichnet wurden, werden unverändert weitergereicht.
  • Abwesenheitszeiten (Paartyp 0 oder 2) werden unverändert weitergereicht.





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Length: 6327 Date: 20240603 Time: 031016     sap01-206 ( 168 ms )