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SIMG_PTRV_T100C - Meldungssteuerung für den Dialog

SIMG_PTRV_T100C - Meldungssteuerung für den Dialog

BAL Application Log Documentation   ABAP Short Reference  
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Zur Zeit können folgende Meldungen aus dem Reisemanagement gesteuert werden:

Aus dem Arbeitsgebiet FITVPS:

  • 439,,Kein Trennungsgeld dem Reiseantrag für Dienstantrittsreise zugeordnet
  • 440,,Kein Trennungsgeld dem Reiseantrag für Dienstrückreise zugeordnet

Aus dem Arbeitsgebiet PTRA_WEB_INTERFACE:

  • 062,,Änderungen in die Abrechnungsvergangenheit lösen Rückrechnungen aus

    Das Ausschalten dieser Meldung hat nur Einfluss auf das Anlegen einer Spesenabrechnung auf Basis eines gebuchten Antrages.
  • 063,,Änderungen in die Buchungsvergangenheit lösen Korrekturbuchungen aus

    Das Ausschalten dieser Meldung hat nur Einfluss auf das Anlegen einer Spesenabrechnung auf Basis eines gebuchten Antrages
  • 150,,Betrags- Währungs- u. Datumsfelder sowie Leistungserbringer zurückgesetzt
  • 666,,Buchungskreis wurde von &1 auf &2 geändert.

    Wenn diese Meldung nicht ausgeschalten ist, wird beim Erfassen eines CO Kontierungsobjektes in der Reise der Buchungskreis im Hintergrund automatisch angepasst. Bei Kostenstellen ist das nur möglich, wenn eine Kostenstelle nicht in mehreren Kostenrechnungskreisen existiert. Dazu kommt, dass in den Browserapplikationen nur die Buchungskreise im Stammkostenrechnungskreis des Mitarbeiters geprüft werden. Die Liste der möglichen Buchungskreise kann je nach Applikation mit den BAdIs TRIP_WEB_CUSTOMIZING, PAOC_MTE_BADI oder PAOC_MTR_BADI erweitert werden.
  • 081,,Beginndatum & des Belegs Nr. & liegt außerhalb der Reisezeit.

    Gemeinsam mit der folgenden Meldung 082 aus diesem Arbeitsgebiet steuert diese Meldung ob Von- und Bisdatum des Beleges innerhalb der Reisezeit liegen müssen. Dies ist gültig für Browserapplikationen und SAP Gui.
  • 082,,Endedatum & des Belegs Nr. & liegt außerhalb der Reisezeit.
  • 039,,Der Beleg Nr. & vom & liegt außerhalb der Reisezeit.

    Wenn diese Meldung auf Fehler geschalten ist, kann kein Beleg mit einem Datum außerhalb der Reisezeit erfasst werden. Kreditkartenbelege mit einen Belegdatum außerhalb der Reisezeit können nicht aus dem Belegpuffer in die Reise übernommen werden bei TRVPA-CCC Werten 3 oder 4. Bei Werten 1 oder 2 kann der Beleg übernommen werden, allerdings muss dann das Belegdatum angepasst werden. Dies ist gültig für die Browserapplikationen.

Aus dem Arbeitsgebiet 56:

  • 222,,Die Reise & hat mehr als 99.999 km

    Grundsätzlich können auch Reisen die mehr als 99.999 Kilometer/Meilen beinhalten, korrekt abgerechnet werden. Allerdings können die statistischen Auswertungen maximal 99.999 pro Reise berücksichtigen.
  • 287,,Die zu sichernde Reise verursacht keine Kosten
  • 509,,Kursabweichung von & % ist für Bukrs & zu hoch
  • 893,,Die Wegstrecken-Vergleichsrechnung ist nicht aktuell.
  • 894,,Es wurde noch keine Wegstrecken-Vergleichsrechnung durchgeführt.
  • 146,,Es existieren bereits Reisedaten für den Zeitraum vom &1 &2 bis &3 &4
  • 243,,Das gewählte Reiseschema & erlaubt keine Vorschüsse.

    Wenn diese Meldung eingeschalten ist, kann nur eine Spesenabrechnung auf Basis eines Antrages mit Vorschuss angelegt werden, wenn das Reiseschema der Spesenabrechnung die Vorschusserfassung erlaubt.
  • 155,,Datum & liegt nicht in der Reisezeit &

    Wenn diese Meldung auf Fehler geschalten ist, kann kein Beleg mit einem Datum außerhalb der Reisezeit erfasst werden. Kreditkartenbelege mit einen Belegdatum außerhalb der Reisezeit können nicht aus dem Belegpuffer in die Reise übernommen werden bei TRVPA-CCC Werten 3 oder 4. Bei Werten 1 oder 2 kann der Beleg übernommen werden, allerdings muss dann das Belegdatum angepasst werden. Dies ist gültig für die SAP GUI Transaktionen.

Aus dem Arbeitsgebiet PTRA_DIALOGUE:

  • 092,,Fahrzeugstammdaten wurden anhand des Reisedatums aktualisiert.
  • 097,,Das Steuerkennzeichen &1 ist nicht erlaubt für Buchungskreis &2

    Wenn diese Meldung nicht ausgeschalten ist, erfolgt eine Prüfung des erfassten Steuerkennzeichens in der Reise gegen das erlaubte Berichtsland des Steuerkennzeichens (Werke im Ausland).
  • 098,,Achtung: Verpflegungsabzüge müssen am 2. Kalendertag erfasst werden

    Diese Meldung sollte ausgeschalten werden. Der Benutzer der deutschen Reiseregelungsvariante sollte bei 16:00 - 08:00 Reise dazu gezwungen werden, Abzüge am 2. Kalendertag zu erfassen, da nur Abzüge am 2. Kalendertag abgerechnet wurden. Dies ist mittlerweile nicht mehr nötig; Abzüge an beiden Kalendertagen werden abgerechnet.
  • 100,,In der Reise verwendete Kontierungsobjekte sind nicht mehr gültig.
  • 120,,Vorschussdatum ist in der Vergangenheit oder nach dem Reiseendedatum.

    Wenn das Vorschussdatum als Buchungs- und/oder Belegdatum und damit als Zahlungsdatum für Vorschüsse verwendet werden soll bei der Buchung von Reiseanträgen, empfiehlt sich, diese Meldung nicht auszuschalten um die Konsistenz zu wahren.






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Length: 6488 Date: 20240604 Time: 022405     sap01-206 ( 109 ms )