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SIMG_V_702V_K - Berechnungsvorschrift: TGP auf Basis der VP definieren (CZ/SK)

SIMG_V_702V_K - Berechnungsvorschrift: TGP auf Basis der VP definieren (CZ/SK)

TXBHW - Original Tax Base Amount in Local Currency   PERFORM Short Reference  
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In diesem Schritt können Sie Berechnungsvorschriften definieren, die Ihnen ermöglichen, mit dem Programm TGP auf Basis der VP generieren (CZ/SK) die Taschengeldpauschalen auf Basis der Verpflegungspauschalen zu generieren.

Einschränkung: Diese Customizing-Aktivität gilt nur für die tschechische und die slowakische Reisekostenabrechnung. In diesen Ländern werden die Taschengeldpauschalen auf Basis der Verpflegungspauschalen definiert. Sofern die Verpflegungspauschalen im System definiert sind, lassen sich daraus die Taschengeldpauschalen ableiten.

In einer Berechnungsvorschrift definieren Sie den Quotienten, mit dem die Taschengeldpauschale aus der bereits definierten Verpflegungspauschale abgeleitet werden soll.

Sie können die Berechnungsvorschriften u.a. über folgende Steuerungsparameter differenzieren:

  • unternehmensspezifische Reiseart
  • Anzahl Tage
Diese Steuerungsparameter sind bei der Abrechnung stets aktiv.
  • gesetzliche Reiseart
  • Reisetätigkeitsart
  • gesetzliche Erstattungsgruppe für Verpflegung/Unterkunft
(in Tschechien und Slowakei nicht verwendet)
  • unternehmensspezifische Erstattungsgruppe für Verpflegung/Unterkunft
In der Customizing-Aktivität Einfluss der Steuerungsparameter definieren: Verpflegung haben Sie die Möglichkeit, für jeden einzelnen dieser vier Steuerungsparameter zu entscheiden, ob dieser bei der Abrechnung aktiv ist oder nicht.

Daneben besteht noch die Möglichkeit, die Berechnungsvorschriften nach Reiseland und Reiseregion zu differenzieren.

Die Berechnungsvorschrift wird im System über die Steuerungsparameter, über einen Gültigkeitszeitraum und die Staffelungsfaktoren zeitabhängig definiert.

Das Programm TGP auf Basis der VP generieren (CZ/SK) berechnet die Erstattungsbeträge für die Taschengeldpauschalen folgendermaßen:

Aus den in den Feldern Zähler und Nenner eingetragenen ganzzahligen Werten berechnet das Programm den Quotienten. Diesen multipliziert es mit dem Erstattungsbetrag, der für die Verpflegungspauschale definiert ist. Der so berechnete Wert des Erstattungsbetrages wird vom System gemäß den Rundungskennzeichen, die Sie erst im Programm angeben, entsprechend gerundet.

Ändern sich in einer Berechnungsvorschrift die Quotienten, so müssen Sie keine neue Berechnungsvorschrift anlegen, sondern Sie haben die Möglichkeit, die bisher gültige Berechnungsvorschrift über ein Abgrenzungsdatum zeitlich abzugrenzen.
Dabei wird eine neue identische Berechnungsvorschrift erzeugt, die ab dem eingegebenen Datum gültig ist. In dieser neuen Berechnungsvorschrift müssen Sie dann lediglich die Werte, aus denen der Quotient berechnet wird, abändern.

Sie müssen die Steuerungsparameter, die Sie zur Differenzierung der Berechnungsvorschrift verwenden möchten, im Abschnitt Steuerungsparameter für Reisekosten definiert haben.

Wir empfehlen, das Endedatum des Gültigkeitszeitraums einer Berechnungsvorschrift auf das Datum 31.12.9999 zu setzen, da

  • das Endedatum zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr änderbar ist
  • es in diesem Falle zu keinen Einschränkungen beim Abgrenzen kommt

Um eine Berechnungsvorschrift zu definieren, gehen Sie folgendermaßen vor:

  1. Wählen Sie die gewünschte Reiseregelungsvariante aus.
  2. Vergeben Sie gemäß Ihren Anforderungen die Steuerungsparameter.
Beachten Sie, dass Sie die Steuerungsparameter zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr ändern können.
  1. Definieren Sie über die Felder Beginn und Ende einen Gültigkeitszeitraum.
Beachten Sie, dass Sie das Endedatum zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr ändern können.
  1. Geben Sie im Feld Zähler gesetzlich den Zähler ein, der zur Berechnung des steuerfreien Erstattungsbetrags verwendet werden muss.
  2. Geben Sie im Feld Zähler Unternehmen den Zähler ein, den Sie zur Berechnung des unternehmensspezifischen Erstattungsbetrags verwenden möchten.
  3. Geben Sie im Feld Nenner den Nenner ein, der zur Berechnung der Erstattungsbeträge verwendet werden soll.

Um eine bestehende Berechnungsvorschrift abzugrenzen, gehen Sie folgendermaßen vor:

  1. Markieren Sie im Übersichtsbild die gewünschte Berechnungsvorschrift.
  2. Wählen Sie Springen -> Detail.
Sie befinden sich nun im Detailbild.
  1. Wählen Sie Bearbeiten -> Gültigkeit abgrenzen.
  2. Geben Sie im Feld Gültig ab das neue Gültigkeitsdatum ein.
  3. Betätigen Sie die Funktionstaste Weiter.
  4. Überprüfen Sie im Feld Zähler gesetzlich den Eintrag und ändern Sie ggf. diesen.
  5. Ändern Sie ggf. im Feld Zähler Unternehmen den Zähler für die Berechnung des unternehmensspezifischen Erstattungsbetrags ab.
  6. Überprüfen Sie im Feld Nenner den Nenner und ändern Sie diesen ggf. ab.

In der tschechischen Abrechnung sollen die Taschengeldpauschalen für Reisezeiten in Deutschland für 6, 12 und 24 Stunden je 40 % der entsprechenden Verpflegungspauschalen betragen.

Sie legen für die Reiseregelungsvariante 18 (CZ) die folgenden Berechnungsvorschriften an:

Reiseland Anzahl Stunden Zähler Nenner
DE 6 40 100
DE 12 40 100
DE 24 40 100






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Length: 7920 Date: 20240523 Time: 071108     sap01-206 ( 95 ms )