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T093_00N_NEW - Bewertungsbereiche definieren

T093_00N_NEW - Bewertungsbereiche definieren

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In dieser Aktivität definieren Sie Ihre Bewertungsbereiche. Sie können die Definition der aus dem Standardbewertungsplan übernommenen Bewertungsbereiche ändern und gegebenenfalls zusätzliche Bewertungsbereiche hinzufügen.

Für parallele Bewertungen des Anlagevermögens können Sie echte Bewertungsbereiche und abgeleitete Bewertungsbereiche definieren. Die Werte in den abgeleiteten Bereichen errechnen sich aus den Werten von zwei oder mehreren echten Bereichen; Sie definieren die Rechenvorschrift hierfür. Die abgeleiteten Werte speichert das System nicht permanent, sondern ermittelt sie dynamisch zum Auswertungszeitpunkt. Abgeleitete Bewertungsbereiche können Sie für Sonderposten oder zu Reportingzwecken verwenden:

  • Bei Sonderposten können Sie für abgeleitete Bereiche dieselben Funktionen verwenden wie für normale Bewertungsbereiche. Insbesondere können jene Bewertungsbereiche ebenso ausgewertet und in ein Ledger im Hauptbuch gebucht werden.
  • Ansonsten definieren Sie die abgeleiteten Bewertungsbereiche lediglich für Reportingzwecke; sie können nicht bebucht werden.
  • Abgeleitete Bewertungsbereiche können keine parallelen Währungen führen und dürfen somit keine Parallelwährungsbereiche haben.

Sie können Bewertungsbereiche nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften definieren (z.B. nach IFRS) sowie nach lokalem Recht (z.B. nach US-GAAP oder nach deutschem Handelsrecht).

Falls Sie statistische Bereiche in weiteren Währungen abbilden möchten, so müssen Sie dazu Fremdwährungsbereiche einrichten.

Sie haben mindestens einen eigenen Bewertungsplan angelegt im Customizing der Anlagenbuchhaltung unter Referenzbewertungsplan/Bewertungsbereiche kopieren.

Die länderspezifischen/regionenspezifischen Bewertungspläne (z.B. 0DE für Deutschland, 0US für USA.) enthalten Standardbewertungsbereiche, z.B. für

  • Bewertung nach lokalem Recht
  • steuerrechtliche Bewertung
  • kalkulatorische Bewertung
  • Sonderposten
  • Investitionsförderungen

Diese Standardbewertungsbereiche stellen einen Referenzsatz dar, der aus Sicht von SAP alle betriebswirtschaftlich und rechtlich denkbaren Erfordernisse abdeckt. Da Sie beim Hinzufügen eines Bewertungsbereichs immer auf einen bereits vorhandenen Bewertungsbereich Bezug nehmen müssen, sollten Sie Standardbewertungsbereiche nur nach sorgfältiger Prüfung löschen. Verzichten Sie im Zweifelsfall auf das Löschen; deaktivieren Sie stattdessen nicht benötigte Standardbewertungsbereiche in der Anlagenklasse (im Customizing der Anlagenbuchhaltung unter Anlagenklassenbewertung bestimmen).

Die Standardbewertungspläne enthalten lediglich Bewertungsbereiche nach lokalem Recht. Fügen Sie ggf. Bewertungsbereiche nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften hinzu.

Gehen Sie folgendermaßen vor:

I. Bewertungsbereiche definieren

1. Im Einstiegsbild finden Sie eine Reihe von Bewertungsbereichen, die der mit Referenz auf einen Standardbewertungsplan erzeugt wurden.
Überprüfen Sie deren Definition jeweils im Detailbild.
Stellen Sie fest, ob Sie weitere Bewertungsbereiche benötigen oder vorhandene Bewertungsbereiche löschen möchten.
2. Legen Sie ggf. neue Bewertungsbereiche an, indem Sie einen bereits vorhandenen Bereich kopieren.
3. Löschen Sie ggf. nicht benötigte Bewertungsbereiche.
Weitere Informationen finden Sie unten.
4. Legen Sie für die benötigten Bewertungsbereiche (jeweils im Detailbild) die Eigenschaften fest.
Weitere Informationen finden Sie unten.

II. Bereichstyp festlegen

Weitere Informationen finden Sie unten.

Zu I. 3: Bewertungsbereich löschen

Nicht benötigte Bewertungsbereiche können Sie löschen. Für den zu löschenden Bewertungsbereich gelten folgende Voraussetzungen:

  • Der führende Bewertungsbereich einer Bewertung, der realtime bzw. zeitgleich in das Hauptbuch bucht, darf nicht gelöscht werden.
  • Er darf nicht Referenzbereich für einen anderen Bereich sein. D.h. kein anderer Bewertungsbereich darf von dem zu löschenden Bewertungsbereich Werte und/oder Parameter übernehmen.
  • Er darf nicht Grundlage der Aufbauformel eines abgeleiteten Bereichs sein. Gegebenenfalls müssen Sie die Aufbauformel des jeweiligen abgeleiteten Bereichs ändern oder diesen zuerst löschen.
  • Er darf nicht für das Mitbuchen seiner Bestandswerte im Hauptbuch vorgesehen sein.

Wenn es sich um einen Bereich für Investitionsförderungen handelt, dann müssen Sie zunächst alle Förderschlüssel löschen, die auf den Bereich verweisen.

Wenn Sie den Bewertungsbereich löschen, dann löscht das System im Bewertungsplan und in den Bewertungsangaben aller betroffenen Anlagen und Anlagenklassen den zum Löschen markierten Bewertungsbereich.

Zu I. 4: Eigenschaften für Bewertungsbereich festlegen (Detailbild)

I. 4. a) Bewertungsbereiche ausprägen

Wenn das System die Werte des Bewertungsbereichs echt in der Datenbank speichern soll, setzen Sie das Kennzeichen Echter Bewertungsbereich. Damit werden die Werte bei jedem Buchen fortgeschrieben und können unmittelbar ausgewertet werden. Wenn der Bewertungsbereich hingegen ein abgeleiteter Bewertungsbereich sein soll, setzen Sie das Kennzeichen nicht und machen im Gruppenrahmen Angaben für den abgeleiteten Bewertungsbereich die entsprechenden Angaben.

Geben Sie die Rechnungslegungsvorschrift für das Hauptbuch an. Die der Rechnungslegungsvorschrift zugeordnete Ziel-Ledger-Gruppe wird automatisch ermittelt. Beachten Sie dabei Folgendes:

  • Sie müssen jedem Bewertungsbereich eine Rechnungslegungsvorschrift zuordnen, selbst nicht buchenden Bewertungsbereichen oder für Reportingzwecke verwendete Delta-Bereiche. (Die Rechnungslegungsvorschrift darf nicht initial (leer) sein.)
  • Sie können mehreren Bewertungsbereichen dieselbe Rechnungslegungsvorschrift zuordnen, sofern sie dieselbe Bewertung repräsentiert.
  • Überschneidungen von Ledgern:
  • Für die Ledgerlösung gilt: Die indirekt über die Rechnungslegungsvorschrift zugeordneten Ledger-Gruppen dürfen sich hinsichtlich ihrer Ledger nicht überschneiden.

  • Für die Kontenlösung gilt: Die indirekt über die Rechnungslegungsvorschrift zugeordnete Ledger-Gruppen müssen alle das führende Ledger enthalten.

  • Die Rechnungslegungsvorschrift, die die führende Bewertung repräsentiert, können Sie zu einem beliebigen Bewertungsbereich zuordnen. (Das braucht nicht zwingend der Bewertungsbereich 01 sein.)
  • Für die Ledgerlösung gilt: Sie können einen abweichenden Bewertungsbereich hinterlegen, aus dem die Konten verwendet werden sollen. Dieser hinterlegte Bewertungsbereich muss jedoch in die Hauptbuchhaltung buchen.
  • Für die abgeleiteten Bewertungsbereiche gilt:
  • Abgeleitete Bewertungsbereiche können Sie zu Reportingzwecken verwenden.

  • In abgeleiteten Bereichen kann auch gebucht werden, falls der Bereich und alle seine Basisbereiche derselben Rechnungslegungsvorschrift zugeordnet sind (Beispiel: Sonderposten).

  • Abgeleitete Bewertungsbereiche können Sie für die Anzeige von historischen Daten sowie für die Berichterstattung verwenden.

  • Einem abgeleiteten Bewertungsbereich muss die Rechnungslegungsvorschrift aus einem seiner Basisbereiche zugeordnet werden.

Geben Sie einen abweichenden Bewertungsbereich an. Das ist derjenige Bewertungsbereich, dessen Kontenfindung das System beim Buchen in ein paralleles Hauptbuch verwenden soll.

Geben Sie ggf. einen Globalen Bewertungsbereich an.

I. 4. b) Buchen im Hauptbuch

Bestimmen Sie, ob und wie Bestände und Abschreibungen des Bewertungsbereichs gebucht werden sollen.

Grundsätzlich können Sie Buchungen realtime oder zeitgleich ins Hauptbuch buchen. Realtime und auch zeitgleich bedeutet, dass Buchungen der Anlagenbuchhaltung sofort in das Hauptbuch mitgebucht werden. werden.

Beachten Sie für Ihre Einstellungen Folgendes:

  • Innerhalb der führende Rechnungslegungsvorschrift (Bewertung) darf es nur einen Bewertungsbereich geben, der AHK-Werte realtime bucht und führt.
  • Innerhalb jeder parallelen Rechnungslegungsvorschrift (Bewertung) gilt:
  • Im Rahmen der Ledgerlösung darf es nur einen Bewertungsbereich geben, der AHK-Werte realtime bucht und führt.

  • Im Rahmen der Kontenlösung darf es nur einen Bewertungsbereich geben, der AHK-Werte zeitgleich bucht und führt.

  • Innerhalb einer Rechnungslegungsvorschrift (Bewertung) kann es weitere Bewertungsbereiche geben, die AHK-Werte führen (aber nicht in die Finanzbuchhaltung buchen), nämlich für parallele Währungen.
  • Die Bewertungsbereiche für Aufwertung und Investitionsförderung werden realtime gebucht.

I. 4. c) Werteführung

Bestimmen Sie, welche Wertführung für die verschiedenen Wertarten (AHK, Abschreibung, Zinsen) zulässig sein soll.

AHK und positive Restbuchwerte müssen Sie in allen Bereichen erlauben, in denen aktivierte Anlagenbestände abgeschrieben werden sollen (Normalfall). Negative Restbuchwerte müssen Sie in Bereichen erlauben, die unter Null abgeschrieben werden und in Bereichen, die passivisch dargestellte Wertberichtigungen (Sonderposten) führen sollen. Letztere dürfen keine positiven Restbuchwerte und keine AHK führen.

I. 4. d) Angaben für den abgeleiteten Bewertungsbereich

Wenn Sie Bewertungsbereiche benötigen, deren Werte sich als Rechenergebnis aus anderen Bereichen ergeben, können Sie abgeleitete Bewertungsbereiche definieren (z. B. für die Sonderpostenabwicklung). Geben Sie hierzu die zugrunde liegenden Bewertungsbereiche (Basisbereiche) und das jeweilige Vorzeichen an, mit dem die Werte des Bereichs in den abgeleiteten Bereich eingehen sollen. Stellen Sie sicher, dass das Kennzeichen Echter Bewertungsbereich nicht gesetzt ist.

Wenn ein abgeleiteter Bereich ausschließlich Reportingzwecken dient (d.h. seine Werte nicht mitgebucht werden), dann können Sie festlegen, dass keine Wertprüfungen durch das System erfolgen sollen. Setzen Sie dazu das Kennzeichen Bereich nur für Reportingzwecke.

Zu II: Bereichstyp festlegen

In der Aktion Bereichstyp festlegen prüfen Sie die standardmäßige Typisierung der Bewertungsbereiche.

Die Bewertungsbereiche der Standardbewertungspläne sind alle typisiert. Beim Anlegen eines Bewertungsplans übernimmt das System diese Typisierung aus dem referenzierten Standardbewertungsplan.

Beispiel:
Der Bewertungsbereich 01 hat den Typ Handelsbilanzielle Bewertung.

Der Bereichstyp ist insbesondere im folgenden Fall von Bedeutung:
Wenn Sie die Komponente Investitionsmanagement (IM) einsetzen, hat der Bereich mit dem Typ 07 (kalkulatorische Bewertung) eine besondere Bedeutung: Bei diesem Bewertungsbereich dürfen keine Aktivierungsdifferenzen als neutraler Aufwand abgegrenzt werden. Dies ist erforderlich, um zu gewährleisten, dass alle nicht aktivierten Belastungen einer Investitionsmaßnahme in der Kostenrechnung berücksichtigt werden.

In Ausnahmefällen können Sie einen Bewertungsbereich auch nachträglich einführen, also nach dem Produktivstart. Weitere Informationen dazu finden Sie im Einführungsleitfaden der Anlagenbuchhaltung unter Bewertungsbereich nachträglich einführen.






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