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TIM_00_CE_007 - Bearbeitungsvorschriften Schritte zuordnen

TIM_00_CE_007 - Bearbeitungsvorschriften Schritte zuordnen

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In dieser Aktivität weisen Sie den Bearbeitungsvorschriften Schritte zu. Diese muss die Zeitauswertung bei Mehrfachbeschäftigung durchlaufen, um die gewünschten Ausgabedaten für gekoppelt zu verarbeitende Beschäftigungsverträge zu erzeugen.

Sie geben hier alle Verarbeitungsschritte des Schemas an, die für die Erzeugung der Ausgabedaten eines Bearbeitungsgegenstandes wesentlich sind.

Dabei brauchen Sie hier keine Zeitauswertungsfunktionen anzugeben, die generisch sind, d.h. für alle Beschäftigungsverträge und Ausgabedaten relevant sind. Hierzu gehören alle technischen Funktionen, die für das Einlesen der Zeitwirtschaftsdaten bzw. für deren Export auf die Datenbank relevant sind (z.B. CUMBT und P2011, P2000 etc.).
Ebenso brauchen Sie keine Zeitauswertungsfunktionen aufzuführen, die an sich schon nur für einen einzelnen Beschäftigungsvertrag gelten (z.B. A2003, TIMTP und TYPES).

Nicht alle Schritte der Bearbeitungsvorschriften müssen die aktuell zu verarbeitenden Beschäftigungsverträge gekoppelt verarbeiten. Sie legen pro Schritt fest, ob eine gekoppelte Verarbeitung gewünscht ist.

Beachten Sie: Eine Bearbeitungsvorschrift muss an einem Tag entweder alle angegeben Schritte durchlaufen oder gar nicht verarbeitet werden. Überprüfen Sie hierzu insbesondere die IF-Konstruktionen in Ihrem Schema, ob dort nicht eventuell einige Schritte nur unter bestimmten Bedingungen durchlaufen werden.
Gar nicht durchlaufen wird eine Bearbeitungsvorschrift, wenn am aktuellen Tag die im Bearbeitungsgegenstand angegebenen Ausgabedaten für keinen Beschäftigungsvertrag des Mitarbeiters erzeugt werden müssen.

Sie dürfen hier nur Verarbeitungsschritte angeben, die sich in der Tagesverarbeitung der Zeitdatenverarbeitung befinden.

  1. Wählen Sie die Aktion Bearbeitungsvorschriften Schritte zuordnen.
  2. Geben Sie für eine Bearbeitungsvorschrift alle Zeitauswertungsfunktionen an, die für die Erzeugung der im Bearbeitungsgegenstand ausgewiesenen Ausgabedaten notwendig sind.
    Geben Sie die Zeitauswertungsfunktionen in genau der Reihenfolge an, wie Sie auch im Schema durchlaufen werden. Vergeben Sie eine fortlaufende Nummer, welche die Reihenfolge im Schema widerspiegelt.
    Ist es notwendig, eine Funktion mehrfach zu durchlaufen und steht sie mehrere Male im Schema, müssen Sie die Funktion genauso oft und in genau der Reihenfolge aufführen, wie zur Erzeugung der Ausgabedaten in dieser Bearbeitungsvorschrift notwendig ist.
  3. Geben Sie zu jeder Funktion die Parameter an, die auch im Schema zu finden sind. Die Parameter benötigt das System, um den Schritt der Bearbeitungsvorschrift eindeutig zu identifizieren.
  4. Geben Sie an, ob die jeweilige Funktion die aktuell verarbeiteten Beschäftigungsverträge gekoppelt verarbeiten soll.
  5. Erfassen Sie bei Bedarf einen Kommentar, damit Sie Ihre Einträge später leichter verstehen können.
  6. Markieren Sie jeweils die Zeilen, in denen Sie die Funktionen GWT, LIMIT oder QUOTA eingefügt haben.
  7. Doppelklicken Sie in der Dialogstruktur auf dem Namen der gerade markierten Funktionszeile.
  8. Geben Sie die Gruppierungen an, die zu (Zeitlohnartenauswahl-, Kontingenttypauswahl- etc.) Regeln gehören, deren Ausgabedaten dem zu prozessierenden Bearbeitungsgebenstand zugeordnet sind und die in der aktuellen Bearbeitungsvorschrift für die zugeordneten Gruppierungswerte für Beschäftigungsverträge verarbeitet werden sollen.
    Diese Information benötigt das System, um die zu verarbeitenden Schritte eindeutig einer Bearbeitungsvorschrift zuordnen zu können. Diese Angabe ist notwendig, da sich innerhalb der Schemaverarbeitung die Gruppierungen noch einmal verändern können.
  9. Wählen Sie die Aktion Personalrechenregel Bearbeitungsgegenstand zuordnen, wenn Sie einer Funktion eine Personalrechenregel zugeordnet haben.
  10. Geben Sie die Personalrechenregeln an und weisen Sie sie einem Bearbeitungsgegenstand zu.
    Beachten Sie: Sie können eine Personalrechenregel nur einem Bearbeitungsgegenstand zuordnen.
  11. Überprüfen Sie bei Bedarf in der entsprechenden Transaktion, welche Ausgabedaten Sie in der Personalrechenregel erzeugen.
  12. Überzeugen Sie sich bei Bedarf, dass Sie diese Ausgabedaten auch dem entsprechenden Bearbeitungsgegenstand zugewiesen haben.






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Length: 4953 Date: 20240604 Time: 031513     sap01-206 ( 88 ms )